C II 1, Nr. 196 Schiedsspruch im Konflikt zwischen dem Grossmünsterstift Zürich und Heinrich von Seen, Vogt von Höngg, über dortige Vogteirechte, 1318.08.02 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 196
Title:Schiedsspruch im Konflikt zwischen dem Grossmünsterstift Zürich und Heinrich von Seen, Vogt von Höngg, über dortige Vogteirechte
Brief:Ulrich Wolfleibsch, der Kustor des Grossmünsters, Hartmann von Baldegg und Ritter Rudolf Mülner sowie Rudolf Wolfleibsch, Bürger von Zürich, amten als Schiedsrichter im Konflikt zwischen Propst und Kapitel des Grossmünsterstifts einerseits und Ritter Heinrich von Seen, Vogt von Höngg, andererseits. Propst und Kapitel bringen vor, von Seen habe gegen sie und das Stift gefrevelt, indem er den beiden Meiern von Höngg, Johann von Höngg und Stephan von Höngg, Schaden zugefügt und Johann gefangen gesetzt habe. Heinrich von Seen meint dagegen, dass ihm von jedem Verkauf von liegenden Gütern des Stifts, der ohne seine Erlaubnis erfolge, eine Gebühr, der sogenannte Drittpfennig, zustehe. Zudem sei niemand befugt, Mist an Auswärtige zu verkaufen.
Nach dem Gelöbnis beider Parteien, das Schiedsurteil anzuerkennen, und der Anhörung derselben fällen die Schiedsleute folgendes gütliches Urteil: Heinrich von Seen soll Meier Johann freilassen und dessen Schuld möge als bereinigt gelten; mit Meier Stephan habe er sich zu vertragen. Weiter weisen sie von Seens Forderung nach dem Drittpfennig ab. Der Propst oder sein Vertreter habe an den Gerichtstagen im Mai und im Herbst den Verkauf von Mist an Auswärtige zu verbieten; das gleiche Recht stehe dem Vogt und dessen Vertreter zu. Sollte der Propst oder dessen Vertreter die Banngewalt nicht durchsetzen, dürfe der Vogt dafür sorgen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot seien als Frevel zu behandeln, das Bussgeld stehe dem Vogt zu. Der aufgrund des Konflikts auf beiden Seiten erfolgte Schaden sei damit als erledigt zu betrachten. Elisabeth von Seen, Heinrichs Frau, soll das Urteil anerkennen.
Heinrich von Seen gibt Propst und Kapitel die beiden Ritter Heinrich von Hofstetten und Hermann von Hunwil zu Bürgen.
Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. Die Schiedsleute und die Konfliktparteien siegeln.
Creation date(s):8/2/1318
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Ausstellungsort:Zürich
Überlieferung:Original (A 2)
Dimensions W x H (cm):28.5 x 23.0 (Plica: 2.0)
Trägermaterial:Pergament
Erhaltungszustand:Verschiedene Flickstellen mit Textverlust
Language:Deutsch
Siegel:7 Siegel (Namen der Siegler auf der Plica): 1. Ulrich Wolfleibsch, Wachs, spitzoval, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt; 2. Hartmann von Baldegg, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt; 3. Rudolf Mülner der Jüngere, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten; 4. Johann Wolfleibsch, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten; 5. Kraft von Toggenburg, Wachs, spitzoval, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt; 6. Kapitel des Stifts, Wachs, spitzoval, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt; 7. Heinrich von Seen, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt
Schlagwörter:Abzug; Bussen; Schiedsspruch; Vogtei

Weitere Angaben

Former reference codes:Nr. 10
Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Digitalisat; Mikrofilm
Publikationen:Edition: UBZH, Bd. 9, Nr. 3564 (auf der Grundlage von StAAG U.38/0318)
Teiledition: Stutz, Rechtsquellen, S. 2 (auf der Grundlage von StAAG U.38/0318)
Regest: ChSG, Bd. 5, Nr. 3028
Anmerkungen:Zweitausfertigung: StAAG U.38/0318
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/11, Nr. 2
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 196
 

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Related units of description:Abschrift siehe:
G I 96 (fol. 104 v - 105 v) Abschrift von C II 1, Nr. 196, 14. Jh. (ca.) (Dokument)
 

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Usage

End of term of protection:8/2/1398
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=581484
 

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