Ref. code: | V III 1100 - V III 1901 |
Title: | Amt für Gewässerschutz und Wasserbau |
Creation date(s): | 1908 - 1991 |
Number: | 783 |
Aktenbildner: | Schon im 19. Jahrhundert, zuletzt in der Verordnung betreffend die Organisation der Direktion der öffentlichen Bauten vom 11.01.1909, war das Wasserbauwesen dem Tiefbauamt zugewiesen. Für den Wasserbau war dem Kantonsingenieur ein besonderer Ingenieur mit Personal beigeordnet. Die Geschäfte der Wasserrechtsabteilung erledigte der Adjunkt des Kantonsingenieurs. Die Zunahme der Geschäftslast, besonders der Wasserrechtsabteilung (die für Wasserkraftanlagen, Entzug von Trink- und Brauchwasser aus ober- und unterirdischen Gewässern sowie die Sorge um die Reinhaltung der Gewässer zuständig war), führte per 1. Juli 1932 zu deren Abtrennung vom Tiefbauamt und zur Bildung einer selbständigen Abteilung der Baudirektion. Ihr Geschäftskreis umfasste die gesamte Wasserwirtschaft: Wasserkraftnutzung, Wasserbenützung aus Gewässern, Schifffahrt, Seeregulierungen, Abwasserbeseitigung (Regierungsratsbeschluss Nr. 1689 vom 9. Juli 1932). Auch die Geschäftslast der Unterabteilung Wasserbau des Tiefbauamtes wuchs in der Folge stark an. Diese Abteilung befasste sich insbesondere mit dem Bau, der Korrektion und dem Unterhalt der Gewässer, aber auch mit Landanlagen und Seebauten. 1937 beschloss der Regierungsrat die Schaffung einer neuen selbständigen Abteilung Wasserbau und Wasserrecht der Baudirektion, in der die bisherige Unterabteilung Wasserbau und die selbständige Abteilung Wasserrecht aufgingen. Die neue Abteilung hatte sich besonders mit der Wasserkraftnutzung, der Nutzung von ober- und unterirdischen Gewässern, mit Schiffahrt, Seeregulierung, mit der Reinhaltung der Gewässer, der Abfallbeseitigung, dem Bau, der Korrektion und dem Unterhalt von Gewässern, mit Landanlagen an Gewässern und Bauten an und über Gewässern zu befassen (Regierungsratsbeschluss Nr. 1686 vom 17. Juni 1937). Mit zunehmender Erkenntnis über die Notwendigkeit des Gewässerschutzes nahmen die diesbezüglichen Geschäfte in den 1960er Jahren rapid zu. Der neue Stellenwert dieser ehemals untergeordneten Aufgabe sollte in der Bezeichnung der Amtsstelle seinen Ausdruck finden. Der Regierungsrat beschloss 1966, die Abteilung auf den 1. Januar 1967 in Amt für Gewässerschutz und Wasserbau umzubenennen, unter Beibehaltung der bisherigen Organisation (Regierungsratsbeschluss Nr. 4963 vom 22. Dezember 1966). Der Regierungsrat beschloss ferner am 28. Juni 1972, die Abteilung Wasserversorgung von der Gebäudeversicherung abzutrennen und mit Wirkung 1. Juli 1972 dem Amt für Gewässerschutz und Wasserbau zuzuteilen (Regierungsratsbeschluss Nr. 3272 vom 28. Juni 1972). |
Fondsgeschichte: | Der vorliegende Fonds in der Archivabteilung V III enthält Unterlagen aus einigen Geschäftsbereichen des Amtes für Gewässerschutz und Wasserbau, die in den 1970er- und 1980er-Jahren abgeliefert wurden. Die Fortsetzung des Fonds findet sich im Provenienzarchiv. |
Level: | Fonds |
Ref. code AP: | V III 1100 - V III 1901 |
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Related units of description |
Related units of description: | Fortsetzung siehe: Amt für Gewässerschutz und Wasserbau AGW, 1683-2014 (Fonds)
Siehe: PLAN L Kanton Zürich: Gewässer, Brunnen, Seen, Uferbauten, 1700 (ca.)-1980 (ca.) (Fonds)
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=551917 |
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