Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | TAI 1.237; PGA Zollikon I A 5 |
Title: | Die Dorfleute von Zollikon im oberen Dorf bei der Kirche einerseits und Jacob Kyenast von Zollikon anderseits beurkunden, dass ihr Konflikt von Johanns Brunner, Wirt und Bürger von Zurich sowie Vogt zu Zollikon, und den Zwölfern von Zollikon dahingehend beigelegt wurde, dass die Dorfleute in Zukunft sommers und winters mit Wein, Holz, Heu und Mist auf einem Fussweg über die namentlich genannten Güter von Kienast (die Langwiese, die kleine Wiese beim Weiher und das Pfeffikomwiesli) zu ihren eigenen Gütern gehen dürfen. Zur Verbesserung des Weges dürfen sie auf eigene Kosten auch Brücken errichten. Das Befahren des Weges mit Karren und Wagen ist dagegen nur mit Erlaubnis von Kienast zulässig. Solange im Winter Schnee liegt, darf der Weg aber mit Schlitten befahren werden. Auch der Transport von Mist von der Landstrasse her über Kienasts Wiese, genannt grosse Pfaffenmatt, bis zu den Reben von Ruedi Hottinger ist erlaubt. Wer dabei die "Stapfe" öffnet, muss sie anschliessend wieder herrichten. Die von Kienast gemachten Zugeständnisse erfolgen alle aus Freundschaft und beruhen nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung. Erbetener Siegler für beide Parteien, die keine eigenen Siegel haben: Vogt Brunner. |
Brief: | Die Dorfleute von Zollikon im oberen Dorf bei der Kirche einerseits und Jacob Kyenast von Zollikon anderseits beurkunden, dass ihr Konflikt von Johanns Brunner, Wirt und Bürger von Zurich sowie Vogt zu Zollikon, und den Zwölfern von Zollikon dahingehend beigelegt wurde, dass die Dorfleute in Zukunft sommers und winters mit Wein, Holz, Heu und Mist auf einem Fussweg über die namentlich genannten Güter von Kienast (die Langwiese, die kleine Wiese beim Weiher und das Pfeffikomwiesli) zu ihren eigenen Gütern gehen dürfen. Zur Verbesserung des Weges dürfen sie auf eigene Kosten auch Brücken errichten. Das Befahren des Weges mit Karren und Wagen ist dagegen nur mit Erlaubnis von Kienast zulässig. Solange im Winter Schnee liegt, darf der Weg aber mit Schlitten befahren werden. Auch der Transport von Mist von der Landstrasse her über Kienasts Wiese, genannt grosse Pfaffenmatt, bis zu den Reben von Ruedi Hottinger ist erlaubt. Wer dabei die "Stapfe" öffnet, muss sie anschliessend wieder herrichten. Die von Kienast gemachten Zugeständnisse erfolgen alle aus Freundschaft und beruhen nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung. Erbetener Siegler für beide Parteien, die keine eigenen Siegel haben: Vogt Brunner. |
Creation date(s): | 1/10/1412 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
| Mikroform |
Ausprägung: | analog |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Trägermaterial: | Pergament |
Siegel: | Vom Siegel nur noch der Pergamentstreifen vorhanden. |
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Weitere Angaben |
Publikationen: | Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 5726b (Nachtrag) |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | TAI 1.237; PGA Zollikon I A 5 |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 1/10/1492 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=529427 |
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