TAI 1.200; PGA Küsnacht I A 2 Bürgermeister und Rat der Stadt Zûrich entscheiden im Konflikt innerhalb der Gebursami der Dörfer Küssnach, Erlibach und Heslibach an "unserm" Zûrichsee wegen der Einzäunung zahlreicher Egerten und ihrer Umwandlung in Wiesen, die zulasten der Viehweide geht, nach eine

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:TAI 1.200; PGA Küsnacht I A 2
Title:Bürgermeister und Rat der Stadt Zûrich entscheiden im Konflikt innerhalb der Gebursami der Dörfer Küssnach, Erlibach und Heslibach an "unserm" Zûrichsee wegen der Einzäunung zahlreicher Egerten und ihrer Umwandlung in Wiesen, die zulasten der Viehweide geht, nach einem Augenschein von fünf delegierten Ratsherren, dass alle vor weniger als vier Jahren vor diesem Entscheid eingezäunten und umgewandelten Egerten zu öffnen und wiederherzustellen sind, so dass sie nach alter Gewohnheit in der Brache und in der "Esse" [Fütterung] liegen und als Viehweide dienen. Nur Wernli Usterer darf eine seiner Wiesen nach Wahl behalten. Wo dem Entscheid nicht nachgekommen wird, haben die 12 ehrbaren Männer von Küsnacht und die 5 ehrbaren Männer von Erlenbach, die für Steg und Weg zuständig sind, die Vollmacht, die Öffnung und Wiederherstellung zu erzwingen. Zukünftige Umwandlungen sind nur mit Erlaubnis von Bürgermeister und Rat zulässig. Stadtsiegel.
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zûrich entscheiden im Konflikt innerhalb der Gebursami der Dörfer Küssnach, Erlibach und Heslibach an "unserm" Zûrichsee wegen der Einzäunung zahlreicher Egerten und ihrer Umwandlung in Wiesen, die zulasten der Viehweide geht, nach einem Augenschein von fünf delegierten Ratsherren, dass alle vor weniger als vier Jahren vor diesem Entscheid eingezäunten und umgewandelten Egerten zu öffnen und wiederherzustellen sind, so dass sie nach alter Gewohnheit in der Brache und in der "Esse" [Fütterung] liegen und als Viehweide dienen. Nur Wernli Usterer darf eine seiner Wiesen nach Wahl behalten. Wo dem Entscheid nicht nachgekommen wird, haben die 12 ehrbaren Männer von Küsnacht und die 5 ehrbaren Männer von Erlenbach, die für Steg und Weg zuständig sind, die Vollmacht, die Öffnung und Wiederherstellung zu erzwingen. Zukünftige Umwandlungen sind nur mit Erlaubnis von Bürgermeister und Rat zulässig. Stadtsiegel.
Creation date(s):6/8/1416
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Mikroform
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt, beschädigt.

Weitere Angaben

Publikationen:Transkription: StAZH Bib. Df 6.4 (Rechtsquellen Küsnacht)
Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 6098a (Nachtrag)
Level:Dokument
Ref. code AP:TAI 1.200; PGA Küsnacht I A 2
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:6/8/1436
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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