Title: | Jugendschutzkommission Meilen |
Inhalt und Form: | Der Fonds besteht aus 31 Fallakten zu straffällig gewordenen und darum von der Jugendschutzkommission beaufsichtigten bzw. betreuten Kindern und Jugendlichen, einem Verzeichnis jugendlicher Delinquenten sowie einem Dossier mit allgemeinen Akten der Kommission (Protokolle, Berichte, Korrespondenz). |
Creation date(s): | 1934 - 1956 |
Running meters: | 0.34 |
Number: | 33 |
Aktenbildner: | Die Verordnung über das Strafverfahren und den Vollzug gerichtlicher Strafen und Massnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen vom 10.07.1919 schrieb vor, dass in jedem Bezirk eine Jugendschutzkommission zu bilden sei. Diese sollte sieben bis fünfzehn Mitglieder umfassen, von denen mindestens ein Drittel Frauen sein sollten. Die Wahl der Jugendschutzkommissionen erfolgte durch den Regierungsrat auf Antrag der Erziehungsdirektion bzw. ab 1942 auf Antrag der Justizdirektion, welche zuvor die Vernehmlassung und die Wahlvorschläge des kantonalen Jugendamts einzuholen hatte. Wie bei anderen Bezirksbehörden betrug die Amtsdauer der Kommissionsmitglieder zunächst drei Jahre und ab 1933 vier Jahre. Die Aufgabe der Jugendschutzkommissionen bestand darin, die auf Bekämpfung der Kriminalität von Kindern und Jugendlichen gerichteten Bestrebungen zu fördern, die Jugendanwälte bei der Durchführung von Untersuchungen gegen Kinder und Jugendliche und beim Vollzug von angeordneten Massnahmen gegen solche (insbesondere Überwachung der Erziehung, Schutzaufsicht) zu unterstützen, den Waisenämtern beim Finden geeigneter Fürsorger, Beistände und Vormünder für jugendliche Delinquenten zu helfen und ein Verzeichnis über sämtliche im Bezirk wohnhaften Kinder und Jugendlichen, gegen welche Strafen oder Massnahmen im Sinn der Strafprozessordnung verhängt worden waren, zu führen. Die Jugendschutzkommissionen sind nicht zu verwechseln mit den aufgrund der Verordnung über das kantonale Jugendamt vom 10.02.1919 gebildeten Jugendkommissionen. Letztere wurden zur Durchführung der Aufgaben des kantonalen Jugendamts in den Bezirken geschaffen. Die Jugendschutzkommission des Bezirks Meilen wurde erstmals am 01.04.1920 gewählt. 1943 übernahm sie die Aufgaben und teilweise auch die Mitglieder der bis dahin ebenfalls bestehenden Bezirksjugendkommission, wodurch zwischenzeitlich eine 28-köpfige Kommission entstand. Zehn Jahre später schlug der Regierungsrat den umgekehrten Weg ein: Am 26.11.1953 entschied er, die Funktionen der Jugendschutzkommission einem Ausschuss der für den Bezirk neu (bzw. wieder) gebildeten Jugendkommission zu übertragen. Damit hörte die Jugendschutzkommission auf zu existieren.
Präsidenten 1920-1921 Max Kägi, Meilen 1921-1922 Walter Gut, Meilen 1922-1936 Oskar Frei, Meilen 1936-1941 Albert Brupbacher, Meilen 1941-1953 Rudolf Egli, Herrliberg
Benutzte Quellen und Literatur: Gesetze betreffend das zürcherische Gerichtswesen im Allgemeinen, in: Offizielle Sammlung der seit 10. März 1831 erlassenen Gesetze, Beschlüsse und Verordnungen des Kantons Zürich Protokoll des Regierungsrats des Kantons Zürich (Regierungsratsbeschlüsse) |
Fondsgeschichte: | Die vorliegenden Unterlagen der Jugendschutzkommission Meilen gelangten im Rahmen der Ablieferung 2001/006 der Jugendanwaltschaft Uster/Meilen ins Staatsarchiv. Sie wurden zunächst unter den Signaturen Bez Mei 205.1, Bez Mei 221.1 und Bez Mei 222.1 verzeichnet und im September 2023 als Bestand Z 1140 durch Matthias Wild nacherschlossen sowie mit einem Fondsbeschrieb versehen. |
Bestände: | Z 1140 |
Level: | Fonds |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=5019124 |
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