Title: | Fabrikwesen |
Inhalt und Form: | Das Statthalteramt hatte für die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Arbeit und der Arbeitszeit in Fabriken (insbesondere des kantonalen Gesetzes vom 24.10.1859 sowie der Bundesgesetze vom 23.03.1877, vom 18.06.1914 und vom 27.06.1919) im Bezirk Bülach zu sorgen. In Bezug auf Fabrikunfälle waren die Fabrikbesitzer durch die Bundesgesetze betreffend die Arbeit in den Fabriken vom 23.03.1877, betreffend die Haftpflicht aus Fabrikbetrieb vom 25.06.1881 und betreffend die Ausdehnung der Haftpflicht vom 26.04.1887 verpflichtet, von jeder in ihrem Betrieb vorgekommenen erheblichen Körperverletzung oder Tötung sofort der zuständigen Lokalbehörde Anzeige zu machen. In den zürcherischen Landbezirken erfolgten diese Unfallmeldungen ab 1894 an das jeweilige Statthalteramt (vgl. Kreisschreiben der kantonalen Direktion des Innern betreffend die Anzeige und Untersuchung von Unfällen vom 28.12.1893 (s. Amtsblatt des Kantons Zürich 1893, S. 957-959)). Das Statthalteramt musste die eingehenden Unfallanzeigen in eine sogenannte "Unfallkontrolle" eintragen, falls nötig ergänzen und über die kantonalen Behörden ans schweizerische Fabrikinspektorat weiterleiten, welches den Vollzug (Ausrichtung von Entschädigungen) kontrollierte. Mit der Einführung der obligatorischen Unfallversicherung 1918 fiel diese Aufgabe der Statthalterämter weg. In den vorliegenden, mit "Unfallkontrolle" betitelten Geschäftsverzeichnissen sind die dem Statthalteramt gemeldeten Arbeitsunfälle in haftpflichtigen Fabriken und Betrieben des Bezirks Bülach in der Reihenfolge der Überweisung des Anzeigeformulars an die Abteilung Fabrikwesen der Direktion des Innern bzw. ab Frühling 1899 der Direktion der Volkswirtschaft aufgelistet. Pro Eintrag sind jeweils folgende Angaben verzeichnet: Fallnummer, Ort, Firmenname, Personalien des Verletzten, Art der Verletzung, Datum der Verletzung, Datum des Eingangs des A-Formulars, Datum der Überweisung des A-Formulars an die Abteilung Fabrikwesen, Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, ausgerichtetete Entschädigungen für entgangenen Lohn, für Heilungskosten und für bleibende Nachteile, Datum des Eingangs des B-Formulars, Datum der Überweisung des B-Formulars an die Abteilung Fabrikwesen, Bemerkungen. Die Verzeichnisse liegen in gebundener Form vor und umfassen jeweils mehrere Jahre. Als Titel wurden jeweils die Originaltitel der Bände erfasst (wo nötig angepasst an die heutige Schreibweise). Die Geschäftsverzeichnisse des Statthalteramts Bülach wurden vom Staatsarchiv vollständig zur Endarchivierung übernommen. Die Überlieferung der Unfallkontroll-Verzeichnisse ist jedoch unvollständig: Aus dem Zeitraum vor April 1899 sind keine Bände vorhanden. |
Creation date(s): | 4/4/1899 - 4/12/1918 |
Number: | 6 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4875062 |
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