A 27.3.6, Nr. 23 Keine Freilassung eines Festgenommenen ohne Rechtsspruch der Obrigkeit, 1520 (ca.)-1530 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.3.6, Nr. 23
Title:Keine Freilassung eines Festgenommenen ohne Rechtsspruch der Obrigkeit
Brief:Kundschaft wegen des Streites zwischen Heini Müller von Affoltern, Sohn des niederen Müllers, und einem sogenannten Bruder an der Hochzeit von Marx Lendi in Zwillikon. Nach herausfordernden Reden und nachdem sich Müller die Kopfbedeckung (das Schläpplin) des Bruders aufgesetzt hatte, kam es, auch weil man den Bruder dazu aufreizte, zu Tätlichkeiten und zum Friedgebot. Müller verlangte darauf zunächst die Gefangennahme des Bruders auf seine eigenen, Müllers, Kosten, um gegen ihn ins Recht zu treten. Später wäre Müller auch mit einer Bürgschaft des Bruders zufrieden gewesen, weil dieser angestiftet worden sei. Dies wurde ihm aber verweigert mit der Begründung, dass ein Arrestant oder Gefangener ohne Spruch der Obrigkeit nicht freigelassen werden dürfe.
Inhalt und Form:Registraturtitel: Schlaghandel zwischen Heinrich Müller von Affoltern und einem Waldbruder.
Creation date(s):approx. 1520 - approx. 1530
Creation date(s), remarks.:Undatiert. Datierung von Archivarenhand: 152x.
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Schreiber:Rudolf Ammann (gest. 1552), Pfarrer zu Knonau 1522-1533, Schreiber und Notar

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 3, Bündel 6, Nr. 23 (Kanzleiregister KAT 44, S. 85)
A 27.6
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.3.6, Nr. 23
 

Usage

End of term of protection:12/31/1610
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4862099
 

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