A 27.4.8, Nr. 32 Gewalt von Hans Menteler aus Horgen gegen einen blinden Bettler, damit dieser ihm seine Frau zuhalte, 1535.08-1535.10 (Dossier)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.4.8, Nr. 32
Title:Gewalt von Hans Menteler aus Horgen gegen einen blinden Bettler, damit dieser ihm seine Frau zuhalte
Brief:Klage des blinden Brudermanns und Bettlers Hans Schwegler von Werdenberg. Nach der Chilbi zu Horgen hat ihn Hans Menteler, als sie im Heu nächtigten, dauernd gestupft (geroppt, genoppt), darauf mit dem Dolch bedroht und verlangt, dass er, der Bettler, ihm seine Frau zuhalte und mit ihm teile. Beim folgenden Kampf wurde die Frau des Schweglers an der Hand verwundet.
Mit einem Inventar über das Eigentum von Hans Menteler und seiner Frau, um die Frau mit ihrem eingebrachten Gut auszurichten.
Inhalt und Form:Registraturtitel: Hans Mentelers von Horgen verübte Gewalttht gegen einen Bettler, da er selbigen zwingen wollte, seine Frau mit ihm zu teilen, 1535.
Creation date(s):8/1535 - 10/1535
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Vermerke und Zusätze:Als von wegen des mutwilligen Handels, so Hans Menteler gegen eines armen Blinden Frau vorgenommen hat, derselb Menteler landflüchtig geworden, ist hierauf von Meinen Herren erkennt worden, dass ihr Obervogt zu Horgen sein Hab und Gut zu ihren Handen ziehen und nehmen soll, und das des Blinden Frau, die er, Menteler, verletzt hat, jetzt oder sobald sie geheilt ist, 1 Gulden aus dem Bussgeld, ob er solches eingezogen hätte, geben und ihren Mann damit verweisen und hinweg schicken solle. Unterschreiber Zürich. (Ratsurteil vom 21. August 1535, Samstag vor Bartholomäus)
1 Pfund bar an einem guten Gültbrief Hans Menteler von Horgen um den Mutwillen und Gewalt, den er an einem armen Brudermann bei Nacht und Nebel gelegt hat, als er ihn mit einem blossen Dolch zwingen wollte, sei Frau mit ihm zu teilen. Kommt er mit minderem oder mehrerem, wird man ihm seinen Lohn geben. Stadtschreiber. (Ratsurteil vom 26. Oktober 1535, Dienstag vor Simon und Judas)

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 4, Bündel 8, Nr. 32 (Kanzleiregister KAT 44, S. 119)
A 27.7, Nr. 238, 239
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dossier
Ref. code AP:A 27.4.8, Nr. 32
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
A 27.4.8, Nr. 23 Übermässiges Trinken, Gewalt gegen die Ehefrau, Besuch des Frauenhauses, 1535.05 (Dossier)
 

Usage

End of term of protection:10/31/1615
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4843581
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE