C II 17, Nr. 266 Ruedi Erensperg von Oberwintterthur sitzt im Namen von Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich sowie des Vogts zu Kyburg in Toss an der Strasse öffentlich zu Gericht und entscheidet im langwährenden Konflikt zwischen dem Abt von Rheinau (vertreten durch Hanns Senglin, Vogt zu Rinow

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 17, Nr. 266
Title:Ruedi Erensperg von Oberwintterthur sitzt im Namen von Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich sowie des Vogts zu Kyburg in Toss an der Strasse öffentlich zu Gericht und entscheidet im langwährenden Konflikt zwischen dem Abt von Rheinau (vertreten durch Hanns Senglin, Vogt zu Rinow) und Peter Gasser, dass der Hof in Oerlingen nicht nur Gasser allein durch Gerichtsurteil abgesprochen wurde, wie dieser behauptet, sondern auch seiner Frau und seinen Kindern. (Gasser reagierte auf das Urteil mit Drohworten und verwüstete den Hof, so dass er zur Zeit unbesetzt ist.) Gleichzeitig hält Ehrensberg fest, dass der Frau von Gasser ein erster Gerichtstermin verkündet worden ist, dem sie aber ebenso wenig Folge leisten konnte wie dem heutigen zweiten, den ihr Knoepffli [auch unrichtig: Koenpffli] von Andelffingen, geschworener Knecht der Herren von Zürich, auf Befehl des Vogts von Kyburg verkündet hat, und sie vielmehr erklärt hat, den Abt in keiner Weise wegen des Hofs behindern zu wollen. Ehrensberg siegelt.
Brief:Ruedi Erensperg von Oberwintterthur sitzt im Namen von Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich sowie des Vogts zu Kyburg in Toss an der Strasse öffentlich zu Gericht und entscheidet im langwährenden Konflikt zwischen dem Abt von Rheinau (vertreten durch Hanns Senglin, Vogt zu Rinow) und Peter Gasser, dass der Hof in Oerlingen nicht nur Gasser allein durch Gerichtsurteil abgesprochen wurde, wie dieser behauptet, sondern auch seiner Frau und seinen Kindern. (Gasser reagierte auf das Urteil mit Drohworten und verwüstete den Hof, so dass er zur Zeit unbesetzt ist.) Gleichzeitig hält Ehrensberg fest, dass der Frau von Gasser ein erster Gerichtstermin verkündet worden ist, dem sie aber ebenso wenig Folge leisten konnte wie dem heutigen zweiten, den ihr Knoepffli [auch unrichtig: Koenpffli] von Andelffingen, geschworener Knecht der Herren von Zürich, auf Befehl des Vogts von Kyburg verkündet hat, und sie vielmehr erklärt hat, den Abt in keiner Weise wegen des Hofs behindern zu wollen. Ehrensberg siegelt.
Creation date(s):6/11/1460
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel fehlt
City:Winterthur, Oberwinterthur, Ehrensberg, Rüedi; Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Vogtei, Kyburg, Vogt; Kyburg, Vogt; Winterthur, Töss, Gerichtsort; Winterthur, Töss, Strasse; Rheinau (Benediktinerkloster), Abt; Rheinau (Benediktinerkloster), Vogt, Sengli, Hans; Kleinandelfingen, Gasser, Peter; Kleinandelfingen, Örlingen, Hof; Andelfingen, Knöpfli; Zürich, Knecht, Knöpfli von Andelfingen; Kyburg, Untervogt, Ehrensberg, Rüedi
Personenregister URStAZH:Ehrensberg, Rüedi, Untervogt von Kyburg; Gasser, Peter; Sengli, Hans, Vogt von Rheinau; Knöpfli, von Andelfingen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 10475
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 17, Nr. 266
 

Usage

End of term of protection:6/11/1540
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=481128
 

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