C I, Nr. 1510 Bürgermeister, Schultheisse, Ammänner und Räte der Eidgenossenschaft einerseits und Wilhelm von Fridingen anderseits beurkunden, dass sie durch Vermittlung von Bischof Arnold von Basel sowie von Ratsgesandten von Bürgermeister und Rat der Städte Basel und Costentz ausgesöhnt wurden.

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1510
Title:Bürgermeister, Schultheisse, Ammänner und Räte der Eidgenossenschaft einerseits und Wilhelm von Fridingen anderseits beurkunden, dass sie durch Vermittlung von Bischof Arnold von Basel sowie von Ratsgesandten von Bürgermeister und Rat der Städte Basel und Costentz ausgesöhnt wurden. Der Konflikt war entstanden, weil mehrere Knechte der Eidgenossenschaft Wilhelm von Fridingen abgesagt, ihn angegriffen und an Leuten und Besitz geschädigt hatten, weil Graf Allwig von Sultz zuvor mehrere Bürger von Straussburg im Gebiet der Eidgenossen überfallen, gefangen genommen, auf Schloss Kreyen [Hohenkrähen] gebracht und [um ein Lösegeld] geschätzt hatte. - Ausstehende Lösegelder und Brandschatzgelder soll Wilhelm von Fridingen den Eidgenossen oder ihren Knechten bezahlen. Falls die Strassburger Forderungen erheben, soll er ihnen ins Recht stehen, und zwar nach Wahl der Strassburger vor dem Bischof von Basel oder vor Bürgermeister und Rat der Stadt Basel oder Konstanz oder auch vor einer anderen Instanz. Der Konflikt soll mit dieser Regelung unter Einschluss aller Helfer sowie der Leute von Schaffhusen beigelegt sein. Wilhelm von Fridingen soll weder Graf Alwig von Sulz noch seinen Helfern Hilfe, Beistand oder Unterstützung gewähren. - Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. Auf Bitten der Eidgenossen siegeln Ruodolf von Cham, Hauptmann und Bürgermeister von Zurich, Heinrich Hasfurter, Hauptmann von Lutzern, und Ytel Reding, Hauptmann und Ammann von Schwitz. Ausserdem siegelt Wilhelm von Fridingen sowie auf Bitten beider Parteien Bischof Arnold von Basel.
Brief:Bürgermeister, Schultheisse, Ammänner und Räte der Eidgenossenschaft einerseits und Wilhelm von Fridingen anderseits beurkunden, dass sie durch Vermittlung von Bischof Arnold von Basel sowie von Ratsgesandten von Bürgermeister und Rat der Städte Basel und Costentz ausgesöhnt wurden. Der Konflikt war entstanden, weil mehrere Knechte der Eidgenossenschaft Wilhelm von Fridingen abgesagt, ihn angegriffen und an Leuten und Besitz geschädigt hatten, weil Graf Allwig von Sultz zuvor mehrere Bürger von Straussburg im Gebiet der Eidgenossen überfallen, gefangen genommen, auf Schloss Kreyen [Hohenkrähen] gebracht und [um ein Lösegeld] geschätzt hatte. - Ausstehende Lösegelder und Brandschatzgelder soll Wilhelm von Fridingen den Eidgenossen oder ihren Knechten bezahlen. Falls die Strassburger Forderungen erheben, soll er ihnen ins Recht stehen, und zwar nach Wahl der Strassburger vor dem Bischof von Basel oder vor Bürgermeister und Rat der Stadt Basel oder Konstanz oder auch vor einer anderen Instanz. Der Konflikt soll mit dieser Regelung unter Einschluss aller Helfer sowie der Leute von Schaffhusen beigelegt sein. Wilhelm von Fridingen soll weder Graf Alwig von Sulz noch seinen Helfern Hilfe, Beistand oder Unterstützung gewähren. - Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. Auf Bitten der Eidgenossen siegeln Ruodolf von Cham, Hauptmann und Bürgermeister von Zurich, Heinrich Hasfurter, Hauptmann von Lutzern, und Ytel Reding, Hauptmann und Ammann von Schwitz. Ausserdem siegelt Wilhelm von Fridingen sowie auf Bitten beider Parteien Bischof Arnold von Basel.
Creation date(s):9/12/1455
Creation date(s), remarks.:Freitag nach Unser Frauen Tag im Herbst
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Schaffhausen
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Alle fünf Siegel hängen.
City:Schaffhausen (AO); Eidgenossenschaft, Überfall; Eidgenossenschaft; Basel, Bistum, Bischof, Arnold; Basel, Ratsboten; Konstanz, Ratsboten; Basel, Bürgermeister und Rat; Konstanz, Bürgermeister und Rat; Strassburg, Bürger, Überfall auf; Eidgenossenschaft, Kriegsknechte; Schaffhausen, Bürger; Luzern, Hauptmann, Hasfurter, Heinrich; Zürich, Hauptmann, Cham, Rudolf von; Zürich, Bürgermeister, Cham, Rudolf von; Schwyz, Hauptmann, Reding, Ital; Schwyz, Landammann, Reding, Ital; Hohenkrähen (D), Burg
Personenregister URStAZH:Fridingen, Wilhelm von; Arnold, Bischof von Basel; Sulz, Alwig von, Graf; Cham, Rudolf von, Bürgermeister und Hauptmann von Zürich; Hasfurter, Heinrich, Hauptmann von Luzern; Reding, Ital, Landammann und Hauptmann von Schwyz

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 10097; EA, Bd. 2, Nr. 430c
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1510
 

Usage

End of term of protection:9/12/1535
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480759
 

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