C II 7, Nr. 155 Propst Matheus Nithart und Jacob Schulthess, beide Lehrer der geistlichen Rechte und Chorherren des Gotteshauses Felix und Regula der Propstei Zurich, entscheiden im Konflikt zwischen Meister Eberhart von Nellemburg, Propst, und den Herren des Kapitels des Gotteshauses Sant Peter z

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 7, Nr. 155
Title:Propst Matheus Nithart und Jacob Schulthess, beide Lehrer der geistlichen Rechte und Chorherren des Gotteshauses Felix und Regula der Propstei Zurich, entscheiden im Konflikt zwischen Meister Eberhart von Nellemburg, Propst, und den Herren des Kapitels des Gotteshauses Sant Peter zu Emerach über vier Streitpunkte: Die Hühner, die die kürzlich vom Stift gekauften Eigenleute zu entrichten haben, gehören - wie die Hühner von allen anderen Eigenleuten - dem Propst (das Kapitel hatte geltend gemacht, es habe 30 Gulden an den Kauf der Eigenleute beigesteuert). Die beim Tausch von Eigenleuten anfallenden Geldabgaben sollen in den gemeinen Nutzen des Stifts gehen. Die Scheune mit dem Garten dahinter, die der frühere Propst Heinrich Holland auf Eigengut des Stifts erbaut hat, steht dem Propst zur lebenslänglichen Nutzung zu; er hat dem Kapitel aber jährlich auf Martinstag 1 Mütt Kernen Zürcher Mass zu entrichten und ihm auch eine Ecke in der Scheune für die Lagerung von Garben und Korn zu überlassen. Die Bussgelder, die aus der Zeit stammen, als Propst Holland die "regierung" des Stifts aufgab und Nellenburg als Statthalter und Verweser amtete [1448-1451, vgl. URStAZH, Bd. 7, Nr. 9378], soll Nellenburg noch einziehen; über ihre Verwendung wird erst anschliessend entschieden. Die zwischenzeitlich von beiden Seiten eingenommenen Hühnergelder und Bussen soll jede Seite für sich behalten. Die beiden Schiedsrichter siegeln.
Brief:Propst Matheus Nithart und Jacob Schulthess, beide Lehrer der geistlichen Rechte und Chorherren des Gotteshauses Felix und Regula der Propstei Zurich, entscheiden im Konflikt zwischen Meister Eberhart von Nellemburg, Propst, und den Herren des Kapitels des Gotteshauses Sant Peter zu Emerach über vier Streitpunkte: Die Hühner, die die kürzlich vom Stift gekauften Eigenleute zu entrichten haben, gehören - wie die Hühner von allen anderen Eigenleuten - dem Propst (das Kapitel hatte geltend gemacht, es habe 30 Gulden an den Kauf der Eigenleute beigesteuert). Die beim Tausch von Eigenleuten anfallenden Geldabgaben sollen in den gemeinen Nutzen des Stifts gehen. Die Scheune mit dem Garten dahinter, die der frühere Propst Heinrich Holland auf Eigengut des Stifts erbaut hat, steht dem Propst zur lebenslänglichen Nutzung zu; er hat dem Kapitel aber jährlich auf Martinstag 1 Mütt Kernen Zürcher Mass zu entrichten und ihm auch eine Ecke in der Scheune für die Lagerung von Garben und Korn zu überlassen. Die Bussgelder, die aus der Zeit stammen, als Propst Holland die "regierung" des Stifts aufgab und Nellenburg als Statthalter und Verweser amtete [1448-1451, vgl. URStAZH, Bd. 7, Nr. 9378], soll Nellenburg noch einziehen; über ihre Verwendung wird erst anschliessend entschieden. Die zwischenzeitlich von beiden Seiten eingenommenen Hühnergelder und Bussen soll jede Seite für sich behalten. Die beiden Schiedsrichter siegeln.
Creation date(s):1/17/1454
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Vom ersten Siegel nur noch der Pergamentstreifen vorhanden, das zweite hängt.
City:Zürich, Grossmünster, Propst, Nithart, Matthäus; Zürich, Grossmünster, Chorherr, Schulthess, Jakob; Embrach (Chorherrenstift), Bussen; Embrach (Chorherrenstift), Propst, Nellenburg, Eberhard von; Embrach (Chorherrenstift), Kapitel; Embrach (Chorherrenstift), Eigenleute; Embrach (Chorherrenstift), Propst, Holland, Heinrich; Embrach (Chorherrenstift), Propst, Nellenburg, Eberhard von; Embrach (Chorherrenstift), Einkünfte
Personenregister URStAZH:Nithart, Matthäus, Grossmünsterpropst; Schulthess, Jakob, Grossmünsterchorherr; Nellenburg, Eberhard von, Propst in Embrach; Holland, Heinrich, Propst von Embrach; Nellenburg, Eberhard von, Statthalter in Embrach

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 9927
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 7, Nr. 155
 

Usage

End of term of protection:1/17/1534
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480599
 

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