A 27.4.4, Nr. 6.1 Unbestätigter Verdacht auf hexerische Handlungen einer Frau zu Andelfingen, 1534.03 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.4.4, Nr. 6.1
Title:Unbestätigter Verdacht auf hexerische Handlungen einer Frau zu Andelfingen
Brief:Verhör von Hans Weber, von Hans Huber und von dessen Frau zu Andelfingen. Letztere wird verdächtigt, allenfalls eine Hexe zu sein. Ihr Mann bestreitet dies, ebenso sie selbst. Hans Weber sagt, sie habe ihm zwar in einem Streit mit den Plagen Gottes gedroht, und er sei darauf auf einem Auge blind geworden. Aber er denke nicht, dass sie es getan habe. Er wisse von ihr nichts Arges zu sagen.
Inhalt und Form:Registraturtitel: Hans Hubers von Andelfingen Eheweibs Verantwortung wegen verdächtiger Hexerei.
Creation date(s):3/1534
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Vermerke und Zusätze:Wurden alle ausgelassen Anno 1534 auf Ostermittwoch auf eine Urfehde. Hans Huber wurde gesagt, nicht mehr um Brandsteuern zu betteln, wie er das bisher getan hat. Hans Weber soll von seinen Worten abstehen und besser auf seinen Mund achten, auch hat er die auf Hubers Frau ergangenen Kosten zu begleichen. (Ratsurteil vom 1. April 1534, Ostermittwoch)

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 4, Bündel 4, Nr. 6 (Kanzleiregister KAT 44, S. 109)
A 27.159, Nr. 19
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.4.4, Nr. 6.1
 

Usage

End of term of protection:3/31/1614
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4763829
 

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