A 27.3.2, Nr. 6 Verhör von Frauen im Frauenhaus, Verdacht auf Kuppelei, 1527.02 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.3.2, Nr. 6
Title:Verhör von Frauen im Frauenhaus, Verdacht auf Kuppelei
Brief:Rechtfertigung von Margareth Guggenbühl, von Antonia (Töneli) Köchli und von Katharina Graf aus Feldkirch wegen ihres Aufenthaltes im Frauenhaus. Margareth Guggenbühl bestreitet die ihr vorgeworfene Kuppelei; sie sei da gegen Zins, das Haus habe Katharina empfangen, die Metze des Freitags (Frytag). Töneli Köchli sagt, sie sei mit ihrer Mutter im Haus und spinne da und belade sich mit nichts anderem. Katharina Graf sagt, der Freitag sei früher etwa zu ihr gekommen, nun aber schon längere Zeit nicht mehr. Auf die Frage, wer sonst so in das Haus komme, gibt sie den Nägeli an: Diesem gehöre das Haus, und er komme oft zur Margaretha.
Erwähnt wird, dass sich Margareth Guggenbühl der Gefangennahme durch den Stadtknecht widersetzt hat, weil sie nicht glaubte, etwas verschuldet zu haben; man habe sie bei dem Chorgericht verleumdet.
Inhalt und Form:Registraturtitel: Der Margaretha Guggenbühlin Verantwortung wegen verdächtigen Verhaltens.
Creation date(s):2/1527
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Vermerke und Zusätze:Sind alle drei ledig und aus dem Gefängnis gelassen. Es soll mit ihnen geredet werden, dass sie von ihrem Hurenwerk lassen. (Ratsurteil vom 14. Februar 1527, Valentinstag)

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 3, Bündel 2, Nr. 6 (Kanzleiregister KAT 44, S. 74)
A 27.5
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.3.2, Nr. 6
 

Usage

End of term of protection:2/28/1607
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4751503
 

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