A 27.3.1, Nr. 35 Zwischenhandel mit Fischen aus Armut unter Bedingungen gestattet, 1526.10 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.3.1, Nr. 35
Title:Zwischenhandel mit Fischen aus Armut unter Bedingungen gestattet
Brief:Verantwortung von Ulrich Pfenninger, der auf dem Fischmarkt Fische gekauft und wieder verkauft hat. Ihm ist dies wegen seiner grossen Armut erlaubt worden, aber nur, wenn es auf dem Markt keinen Mangel, sondern genug Fische gibt. Nun ist es ihm verboten worden, und er hat dennoch Fische weiterverkauft, wenn auch nur gesalzene und gedörrte (tigene).
Inhalt und Form:Registraturtitel: Ulrich Pfenningers Antwort wegen Herumtragens der Fische, 1526.
Creation date(s):10/1526
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Vermerke und Zusätze:Ist auf Urfehde freigelassen mit der Erläuterung, dass er künftig keine Fische mehr ohne Wissen des Seevogtes hinwegtragen dürfe und dass man ihm das Beste tue, sei es mit einem Almosenbrief oder auf andere Weise, damit er seine Kinder durchbringe. (Ratsurteil vom 4. Oktober 1526, Sonntag nach Michael)

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 3, Bündel 1, Nr. 35 (Kanzleiregister KAT 44, S. 73)
A 27.4 a
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.3.1, Nr. 35
 

Usage

End of term of protection:10/31/1606
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4743716
 

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