A 27.3.11, Nr. 31 Unziemliche Fluchwörter und andere Verfehlungen, 1515 (ca.)-1525 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.3.11, Nr. 31
Title:Unziemliche Fluchwörter und andere Verfehlungen
Brief:Geständnis von Hans Fäderli aus Altstetten, dass er den Obervogt einen Fürber und einen Beltz Bletzer gescholten habe. Bei anderen Vorhaltungen, so wegen unrechtmässigen Fischens und Einsteigens in einen Garten, ist er nicht geständig.
Geständnis von Hans Schelb aus Oberweningen, einen Knaben als Mährenbruter oder Eselsbruter und Arschbruter beschimpft zu haben, weil ihm dieser den Hut vom Kopf genommen hat. Schelb erwähnt einen Rechtsstreit wegen ähnlicher Worte mit einem Wolbuss, genannt Prem.
Inhalt und Form:Registraturtitel: Hans Fäderlis von Altsteten Misshandlungen.
Creation date(s):approx. 1515 - approx. 1525
Creation date(s), remarks.:Undatiert.
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Schreiber:Urteil: Kaspar Frey (gest. 1527), Stadtschreiber 1516-1526
Vermerke und Zusätze:Er (Hans Schelb) ist sieben Tage im Turm gelegen und darauf mit Worten gestraft und ihm gesagt worden, mit dergleichen Händeln nicht mehr zu kommen. Dazu hat er alle Kosten, so auf ihn ergangen sind, abzutragen.

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 3, Bündel 11, Nr. 31 (Kanzleiregister KAT 44, S. 99)
A 27.3
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.3.11, Nr. 31
 

Usage

End of term of protection:12/31/1605
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4717381
 

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