A 27.3.4, Nr. 7 Urteile über Felix Winkler wegen mehrfachen Drohens und Messerzuckens, 1500 (ca.)-1515 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.3.4, Nr. 7
Title:Urteile über Felix Winkler wegen mehrfachen Drohens und Messerzuckens
Brief:Kundschaft wegen Felix Winkler, der auf der Schneggenstuben über Meister Wick geschimpft hat, weil dieser nicht für ihn bürgen will, und der vor dem Rüden auch Rudolf Stucki bedroht hat, bei dem er verschuldet ist.
Inhalt und Form:Originalüberschrift: Kuntschafften Felixen Winckler beträffend.
Registraturtitel: Zerwürfnis zwischen Rudolff Stucki und Felix Winckler.
Creation date(s):approx. 1500 - approx. 1515
Creation date(s), remarks.:Undatiert. Datierung von Archivarenhand: 150x / 151x.
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Vermerke und Zusätze:Ratsurteile von der Hand des Stadtschreibers (1501-1515) Johannes Gross (gest. 1515):
Der im Gefängnis liegende Felix Winkler wird auf die Bitten seines Vaters und seiner Verwandtschaft begnadigt, hat aber verschiedene Bussen zu bezahlen, bevor er freigelassen wird: Weil er und der Sohn von Meister Wiget gegeneinander gezuckt haben; weil er den Ulrich während des Scheidens verwundet hat; weil er zur Meisen über den Stadtknechten gezuckt hat; weil ihn Hartmann Teck verwundet hat; weil die Stadtknechte Peter Wagner und Hans Bürger über ihn gezuckt haben. Danach soll er Urfehde schwören, nach und vor Betzeit das Haus nicht verlassen, keine andere Waffe als ein abgebrochenes Beimesser tragen und sich vor weiteren Untaten hüten.
Auf Bitten von Meister Heinrich Winkler und in Ansehung seiner Verdienste wird beschlossen, dass sein Sohn die Bussen abarbeiten mag als Schmied beim Baumeister.
Schuhmacher Heinrich Winkler gibt 1 March Busse, weil er auf der Brücke über Meister Wick gezuckt hat.
Peter Füssli, Ulrich Reyg, Kaspar Stucki, Hartmann Werder und Heinrich Obrist zahlen 1 Pfund 5 Schilling, weil sie auf der Meisen nicht Frieden genommen haben, als Felix Winkler über den Stadtknecht gezuckt hat.

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 3, Bündel 4, Nr. 7 (Kanzleiregister KAT 44, S. 79)
A 27.3
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.3.4, Nr. 7
 

Usage

End of term of protection:12/31/1595
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4713633
 

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