A 27.1.4, Nr. 28 Wegweisung von Landleuten vom See aus der Stube zum Schneggen durch die Stubenfrau, 1516 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.1.4, Nr. 28
Title:Wegweisung von Landleuten vom See aus der Stube zum Schneggen durch die Stubenfrau
Brief:Kundschaft wegen der Stubenfrau zum Schneggen. Die Stubenfrau wies Konrad Schuhmacher von Zollikon und andere Gesellen, als diese der Gewohnheit nach den Schneggen aufsuchen und sich da am Ofen wärmen wollten, weg. Die Frau meinte, sie hätten die Schneggenstube nicht verdient, denn sie seien vom See. Sie sollten auf den Rüden gehen, denn sie hätten nicht die Schneggenstube, sondern jene zum Rüden zu Ehre und Gut gebracht.
Inhalt und Form:Vermutlicher Zusammenhang: Lebkuchenkrieg 1515/1516.
Originalüberschrift: Nachgan der red halb, so die stuben frow zum schneggen getan hat.
Registraturtitel: Kundschaft wegen der Stubenfrauen zum Schneggen.
Creation date(s):approx. 1516
Creation date(s), remarks.:Undatiert
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Vermerke und Zusätze:Judicatum est. Es soll nach Notdurft mit ihr geredet werden und sie hat 1 Pfund 5 Schilling zu Busse zu geben. (Undatiertes Ratsurteil von der Hand des Stadtschreibers Johannes Gross.)

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 1, Bündel 4, Nr. 28 (Kanzleiregister KAT 44, S. 10)
A 27.3
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.1.4, Nr. 28
 

Usage

End of term of protection:12/31/1596
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4713630
 

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