A 27.3.7, Nr. 41 Supplikation wegen eines Urteils des Herrschaftsgerichts Grüningen, 1510 (ca.)-1530 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.3.7, Nr. 41
Title:Supplikation wegen eines Urteils des Herrschaftsgerichts Grüningen
Brief:Supplikation von Hermann Spörri an den Zürcher Rat mit Bitte um Ratschlag und Hilfe, wie ein Urteil des Herrschaftsgerichtes Grüningen zu seinen Gunsten abgeändert werden könne.
Heiman Spörri meint, von Heini Gwerb bestohlen worden zu sein bei einem Spiel auf der Rückreise von Zurzach. Das soll eine Frau gesehen haben. Zwei Kumpanen, Jakob Baumann und der Schneehas, konnten Gwerb überreden, dass er das Geld wieder zurückgab. Gleichzeitig war aber ein Gerede über den Diebstahl in Grüningen laut geworden, worauf Gwerb den Spörri ins Recht fasste. Gestützt auf Aussagen von Baumann und Schneehas wurde Gwerb verhaftet. Nachdem er entlassen worden war, klagte er gegen den Spörri zusätzlich noch auf Schadenersatz, Schmerzensgeld sowie Genugtuung für Schmach und Schande. Das Gericht forderte darauf Spörri auf, darzutun, dass Gwerb einen schlechten Leumund gehabt habe. Spörri wollte dies mit 35 Zeugen beweisen. Als Fürsprecher nahm sich Spörri einen Mathis Kunz und drei Verwandte als Berater. Diese rieten ihm, auf die Einvernahme der Zeugen zu verzichten, weil viele mit Spörri verwandt waren. Spörri wollte nicht, weil er glaubte, verschiedene Beweise zu haben, dass Gwerb tatsächlich ein Dieb sei, d. h. einen schlechten Leumund habe. Schliesslich liess er sich aber von Mathis Kunz überreden, weil ihm gesagt worden war, Mathis Kunz sei ein ehrlicher und verständiger Mann, der ihn – Spörri – nicht verführen, d. h. hereinlegen wolle. Den Verzicht auf die Einvernahme der Zeugen gaben Mathis Kunz und die drei engen Verwandten von Spörri dem Gericht, d. h. dem Landvogt und den zwölf Richtern, bekannt, also dem Herrschaftsgericht der Landvogtei Grüningen. Das Gericht erklärte Spörri als ehrenhaft, verpflichtete ihn aber zur Bezahlung von Schadenersatz an Gwerb. Spörri glaubt, sein Fürsprech habe ihn falsch beraten, indem er ihm von der Einvernahme der Zeugen abgeraten habe. Spörri erwartet vom Zürcher Rat einen Ratschlag und Hilfe, wie er zu einem für ihn günstigen Urteil kommen könne.
Inhalt und Form:Originalüberschrift: Diss ist der grichtz handel zwüschan mir Herman Spöri und Heini Gwäb.
Registraturtitel: Span zwischen Hermann Spörri und Heinrich Gwerben, wegen aus dem Sack genommenen Gelds.
Creation date(s):approx. 1510 - approx. 1530
Creation date(s), remarks.:Undatiert. Datierung von Archivarenhand: 150x / 152x.
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 3, Bündel 7, Nr. 41 (Kanzleiregister KAT 44, S. 88)
A 27.3
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Anmerkungen:Als eine Appellation kann man die Eingabe von Spöri schwerlich betrachten, nachdem er selber ausführt, er schelte weder den Vogt noch das Gericht, sondern allein Mathis Kunz. Abgesehen davon gab es gemäss dem sogenannten Berner Spruch von 1414 vom Herrschaftsgericht Grüningen keine Appellation an den Zürcher Rat, was ein Privileg der Landvogtei Grüningen darstellte. Von einer Revision kann auch nicht die Rede sein, weil Spöri keine neuen Tatsachen geltend macht, die dem Gericht noch nicht bekannt waren. Insbesondere war er ja mit dem Verzicht auf Zeugeneinvernahme anlässlich der Verhandlung vor dem Herrschaftsgericht offensichtlich einverstanden.
Vgl. Grüningen, Trucke 285, Bündel 3, Nr. 13, Streitigkeit zwischen Hermann Spörri und Heini Gwerben, 1526.
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.3.7, Nr. 41
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
A 27.3.2, Nr. 18 Schmähung von Bürgermeister und Rat bzw. eines obrigkeitlichen Urteils, 1520 (ca.)-1530 (ca.) (Dossier)

Siehe:
A 27.3.7, Nr. 48 Betrügerische Schuldforderung unter Ausnützung der Schlacht zu Mailand, 1518 (ca.) (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1610
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4707335
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE