A 27.2.8, Nr. 3 Streit beim Kartenspiel wegen Dreinredens durch einen Zuschauer, 1518.04 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.2.8, Nr. 3
Title:Streit beim Kartenspiel wegen Dreinredens durch einen Zuschauer
Brief:Klage von Heini Wild aus Hirslanden gegen Rudi Zimmermann ab dem Seefeld. Als Wild dem Zimmermann beim Kartenspiel im Haus von Heini Wüst zu Riesbach dreinredete und Ratschläge gab, dieser seine Bockkarte verlor, schlug ihn Zimmermann mit der Faust zu Boden.
Rechtfertigung von Rudi Zimmermann am Seefeld wegen der Klage von Heini Wild aus Hirslanden gegen ihn, mit Aussagen von Zeugen. Als Rudi Zimmermann beim Kartenspiel sass, setzte sich Heini Wild zu ihm, redete ihm immerfort ins Spiel und spottete über seine Spielweise. Schliesslich wurde Zimmermann zornig und schlug mit der Faust gegen ihn, ohne ihn jedoch wirklich zu treffen; die beiden wurden in Frieden genommen.
Inhalt und Form:Registraturtitel: Zerwürfnis zwischen Rudolff Zimmermann aus dem Seefeld und Heinrich Will von Hirsslanden.
Creation date(s):4/1518
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Vermerke und Zusätze:Rudolf Zimmermann zahlt 1 Pfund 5 Schilling bar, weil er Heini Wild von Hirslanden mit der Faust geschlagen hat. (Ratsurteil vom 20. April 1518, Dienstag nach Misericordia)

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 2, Bündel 8, Nr. 3 (Kanzleiregister KAT 44, S. 56)
A 27.3
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.2.8, Nr. 3
 

Usage

End of term of protection:4/30/1598
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4707249
 

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