A 27.1.7, Nr. 16 r Friedgebot durch einen nichtverburgerten Wächter, 1506 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.1.7, Nr. 16 r
Title:Friedgebot durch einen nichtverburgerten Wächter
Brief:Aussage von Hans Frey, Wächter im Kratzquartier. Der Kürschner im Kratz, der den bösen Rechtstag habe, sei in der Nacht vor des Zahnbrechers Haus gestanden und habe dessen Frau gescholten, sie habe ihn letztes Jahr geschädigt (abgefressen). Darauf habe der Zahnbrecher gefragt, was dies bedeute, und er habe sich anerboten, einen allfälligen Schaden zu bezahlen. Darauf habe der Kürschner gar unbescheidene Worte gebraucht, weshalb er, Hans Frey, herbeigeeilt sei und beide in den Frieden genommen habe. Der Kürschner habe weiter getobt, was der Zahnbrecher für einen Friedbruch gehalten habe. Der Kürscher und seine Frau hingegen hielten den Wächter nicht für ein Friedgebot fähig, weil er kein eingesessener Burger sei.
Inhalt und Form:Originalüberschrift: Nachgang des Handels im Kratz vorgegangen.
Registraturtitel: Vorgegangene nächtliche Unfugen im Kratz, 1506.
Creation date(s):1506
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 1, Bündel 7, Nr. 16 (Kanzleiregister KAT 44, S. 19)
A 27.2 (4), Nr. 228
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.1.7, Nr. 16 r
 

Usage

End of term of protection:12/31/1586
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4684136
 

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