A 27.1.3, Nr. 31 Eheabsprache für Minderjährige und Zuständigkeit des geistlichen Gerichts in Konstanz, 1497 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.1.3, Nr. 31
Title:Eheabsprache für Minderjährige und Zuständigkeit des geistlichen Gerichts in Konstanz
Brief:Bei der seinerzeitigen Bevogtigung der Kinder des Schwaderers fand sich, dass dessen noch nicht elfjährige Tochter mit dem ebenso minderjährigen Sohn des Stiefvaters des Kamrers zu Fehraltorf verheiratet werden sollte, was verhindert und bestraft worden ist mit der Auflage, dass es nicht zu dieser Heirat kommen dürfe. Als jetzt die Tochter mit einem anderen verheiratet werden soll, drohte der Kamrer öffentlich, das Recht in Konstanz zu suchen, denn die Tochter habe sich seinem Sohn versprochen. Weil die Frage das Sakrament der Ehe berührt und damit vor das bischöfliche Gericht in Konstanz gehört, wird durch Mehrheitsbeschluss entschieden, den Kamrer zu einem gütlichen Vergleich zu bewegen. Sucht er indessen das Recht in Konstanz, so hat er gemäss Stadt- und Landrecht für die Busse zu bürgen, falls sein Sohn das Mädchen nicht behalten würde.
Eine Minderheit war der Meinung, die Kinder stünden ihrer Jugend wegen nicht unter geistlichem Eherecht und der Kamrer sei deshalb abzuweisen, nur schon, weil die Prozesse in Konstanz teuer seien und ein solches Vorgehen anderen Leuten Schaden bringen müsse.
Inhalt und Form:Enthält auf der Rückseite: Fürbitte von Geistlichen wie dem Abt von Rüti zugunsten des N. N. Webers aus Egg, der wegen Friedbruchs mit Worten durch das Gericht in Grüningen gestraft worden ist, der die Busse jedoch nicht zu bezahlen vermag; mit Mehrheits- und Minderheitsmeinung des Rates.
Registraturtitel: Eingenommener Bericht wegen Verkuppelns des Schwanderers minderjährigen Kinds.
Creation date(s):approx. 1497
Creation date(s), remarks.:Undatiert
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Schreiber:Ludwig Ammann (gest. 1501), Stadtschreiber

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 1, Bündel 3, Nr. 31 (Kanzleiregister KAT 44, S. 8)
A 27.2 (3), Nr. 137
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Publikationen:Literatur: Nicole Matter-Bacon, Städtische Ehepaare im Spätmittelalter. Verhaltensmuster und Handlungsspielräume im Zürich des 15. Jahrhunderts, Diss. Zürich, Marburg 2016 (Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag. Reihe Geschichtswissenschaft. 30), S. 73-75
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.1.3, Nr. 31
 

Usage

End of term of protection:12/31/1577
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4672451
 

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