A 27.2.7, Nr. 39 Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit, eventuell wegen verbotenen Reislaufens und durch Abhalten von Gemeindeversammlungen, 1525 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.2.7, Nr. 39
Title:Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit, eventuell wegen verbotenen Reislaufens und durch Abhalten von Gemeindeversammlungen
Brief:Nachricht über Konrad Keppeler, der gesagt haben soll: Dass man ihnen bei Leib und Gut geboten habe, gehorsam zu sein, aber ob es nun Junker Wolf oder dem Herrn zu Kyburg oder den Herren in Zürich nicht gleich (eben) sei, so scheisse er darauf, er wolle laufen und seinen Brotkasten nicht untergehen lassen. Notiz über den ebenfalls ungehorsamen Klaus Schuhmacher, dem Junker Konrad Engelhart selig geboten hat, die Gemeinde zu Kyburg abzukünden, was dieser nicht tun wollte, sondern an Gemeinden zu Eglisau, zu Kloten und zu Zürich gewesen ist und der ein Urheber des Sturms war. Schuhmacher habe gesagt, er wolle Richter sein der Armen und der Reichen.
Inhalt und Form:Registraturtitel: Conradt Cappellers ungebührendes Reden wider die Oberkeit.
Creation date(s):approx. 1525
Creation date(s), remarks.:Undatiert. Vermerk von Archivarenhand: nach 1524 (erwähnt wird Junker Konrad Engelhard selig, Vogt zu Kyburg, gestorben 1524)
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 2, Bündel 6, Nr. 43 (Kanzleiregister KAT 44, S. 53)
A 27.1 (5)
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Anmerkungen:Zusammenhänge: Vermutlich der Bauerntumult zu Töss 1525 sowie das Verbot des Reislaufens.
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.2.7, Nr. 39
 

Usage

End of term of protection:12/31/1605
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4663451
 

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