A 27.1.6, Nr. 11 Misshandlung des Kaplans zu Kilchberg durch Gesellen aus Rüschlikon, 1504.04 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.1.6, Nr. 11
Title:Misshandlung des Kaplans zu Kilchberg durch Gesellen aus Rüschlikon
Brief:Kundschaftsbericht. Während des Wiederaufbaus der durch Windgang eingefallenen Kirche von Kilchberg beschädigten Gesellen von Kilchberg und Rüschlikon den Birnbaum im Baumgarten von Herrn Hans Kleger (Cleger), dem Kaplan zu Rüschlikon, worauf sie dieser schalt und ihnen zur Schmach vorhielt: Wäret ihr zu Thalwil, als Ihr Eure Messer und Pfänder hinter Euch lassen musstet, nur ebenso frisch gewesen wie jetzt. Worauf die beleidigten Gesellen in das Haus des Kaplans eindrangen.
Die als Schmach vorgehaltenen Vorgänge betreffen die Zeit nach dem Waldmannhandel. Damals hielten die Leute von Kilchberg und von Rüschlikon der Stadt Zürich, anders als die sonstigen Gemeinden am See, die Treue und mussten deshalb Feindschaft erleiden; sie wurden auf der Kirchweih zu Thalwil überfallen. Dieser Überfall wurde ihnen nun zur Schande und Schmach vom Kaplan vorgehalten. Befremdet dadurch, kamen einige von Rüschlikon und Kilchberg zusammen und wurden sich einig, dass der Kaplan seine Schuld bekennen müsse, wonach man ihm dem Abt zu Kappel als seinem Herren überantworte wolle. Es wurde ein Vertrag (Bericht) aufgesetzt:
1. Der Kaplan bekennt sein Unrecht und erklärt alle für biedere Leute.
2. Gemeinsames Essen und Trinken mit gemeinsamer Ürte.
3. Niemand zieht diesen Handel vor ein geistliches oder ein weltliches Gericht.
4. Der Kaplan trägt die Kosten, die jemand erlitten hat.
5. Der Kaplan soll den Leutpriester und Zeugen im Haus herumführen und ihm ersetzen, was mangelt, ausser an Essen und Trinken.
Diesen Vertrag bringen der Kaplan und die Gesellen zur Beurteilung vor die Obrigkeit. Die Gesellen bitten die Obrigkeit um Verständnis für ihre Handlung.
Inhalt und Form:Registraturtitel: Misshandlung Herren Hans Clegers, Kaplans zu Kilchberg, durch die von Rüschlikon, 1504.
Creation date(s):4/1504
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Vermerke und Zusätze:Auf Bitten derer von Kilchberg und Rüschlikon haben Meine Herren den Handel durchgetan und mit ihnen nach aller Notdurft reden lassen. (Ratsurteil vom 24. April 1504, Vigilia Marciii Evang. Anno 1504)

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 1, Bündel 6, Nr. 11 (Kanzleiregister KAT 44, S. 16)
A 27.1 (6), Nr. 10
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.1.6, Nr. 11
 

Usage

End of term of protection:4/30/1584
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4662299
 

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