Schätzungsverfahren bei Abtretung von Privatrechten, 1923-2002 (Klasse)

Archive plan context


Title:Schätzungsverfahren bei Abtretung von Privatrechten
Inhalt und Form:Wird für ein öffentliches oder privates Vorhaben das Recht der Expropriation erteilt und kann sich der Expropriant mit denjenigen, welche Einsprachen gegen die ihnen auferlegte Beitragspflicht erhoben oder Forderungen (z. B. hinsichtlich der Entschädigung) gestellt haben, nicht gütlich einigen, beauftragt der Expropriant das Statthalteramt des Bezirks, in welchem das Abtretungsobjekt liegt, mit der Anordnung des sogenannten Schätzungsverfahrens. Das Statthalteramt überweist daraufhin die entsprechenden Akten der zuständigen Schätzungskommission zur Durchführung des Schätzungsverfahrens, in welchem der Expropriant als Kläger und die Einsprecher als Beklagte auftreten. Bis Ende 1997 überwies die Schätzungskommission nach Abschluss des Verfahrens das Schätzungsprotokoll und die Akten dem Statthalteramt. Dieses hatte das Schätzungsergebnis den Parteien mitzuteilen unter Ansetzung einer Frist, innert welcher das Protokoll und die Akten eingesehen und Einsprache gegen den Entscheid der Schätzungskommission erhoben werden konnten. Erfolgte eine Einsprache, überwies das Statthalteramt die Akten dem zuständigen Gericht zur Erledigung (zuständig war zuerst das Bezirksgericht, später das Obergericht und schliesslich das Verwaltungsgericht). Seit 1998 eröffnet die Schätzungskommission ihren Entscheid direkt jedem Abtretungs- oder Beitragspflichtigen sowie dem Exproprianten, verbunden mit dem Hinweis, dass dagegen Rekurs beim Verwaltungsgericht angemeldet werden kann.
Die rechtliche Grundlage des Schätzungsverfahrens bilden die Paragraphen 32-51 des Gesetzes betreffend die Abtretung von Privatrechten vom 30.11.1879, das Reglement betreffend das Verfahren der Schätzungskommissionen vom 17.06.1880 und die Verordnung über das Verfahren der Schätzungskommissionen in Abtretungsstreitigkeiten vom 24.11.1960.
Die hier verzeichneten Dossiers bilden eine Auswahl aller erledigten Fälle von Schätzungsverfahren, wobei unterschiedliche Auswahlmethoden angewandt wurden, da die Dossiers aus verschiedenen Aktengruppen des Statthalteramts stammen:
- Die vor 1991 entstandenen Dossiers waren vom Statthalteramt in der Aktengruppe "Jahresakten der Korrespondenzen der allgemeinen Verwaltung des Statthalteramts und der Bezirksanwaltschaft" (Archivnummer I.1 f) aufbewahrt worden und gelangten zusammen mit dieser ins Staatsarchiv, wobei die Jahresakten bis zum Jahrgang 1957 vollständig übernommen wurden und von den Jahrgängen 1958-1985 eine systematische Auswahl in Form jedes fünften Jahrgangs sowie der zusätzlichen Jahrgänge 1959 und 1967 übernommen wurde.
- Die von 1991-2002 entstandenen Dossiers wurden vom Statthalteramt in der Aktengruppe "Rekurse, Aufsichtsverfahren und Expropriationen" aufbewahrt. Deren Akten wurden vom Staatsarchiv vollständig übernommen.
Creation date(s):1923 - 2002
Number:56
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4606648
 

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