Title: | Statthalteramt Uster |
Related corporations/Families/Persons: | Bezirksanwaltschaft Uster (Nachfolgeinstitution für die Strafverfolgung bei Vergehen und Verbrechen ab 01.01.1912) |
Creation date(s): | 7/12/1831 - 2012 |
Running meters: | 26.96 |
Number: | 2992 |
Aktenbildner: | Das Statthalteramt Uster entstand infolge der Inkraftsetzung der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die Bezirksverwaltung von 1831. Der erste Statthalter nahm die Amtsgeschäfte unmittelbar nach seiner am 11.07.1831 durch den Regierungsrat vorgenommenen Beeidigung auf. Gewählt wurden die Statthalter anfänglich vom Regierungsrat aus einem von der Bezirksversammlung gebildeten Dreiervorschlag. Seit Ende 1865 erfolgt die Wahl direkt durch die stimmberechtigten Einwohner des Bezirks. Die Amtsdauer der Statthalter betrug anfänglich sechs und ab 1870 drei Jahre. Seit 1933 dauert eine Amtszeit vier Jahre. Der Statthalter ist der Vertreter der Regierung im Bezirk und als solcher erster Gesetzesvollzugs- und Polizeibeamter mit verschiedenen Verwaltungstätigkeiten. Ferner ist er Aufsichts- und Rekursinstanz bezüglich der Gemeinden u. a. im Polizei-, Strassen- und Feuerwehrwesen, auch Präsident des Bezirksrats. Nebst der Aufsichts- und Verwaltungstätigkeit übte und übt das Statthalteramt wichtige Funktionen im Bereich des Strafrechts aus. Die Kantonsverfassung und das Gesetz über die Strafrechtspflege von 1831 wiesen dem Statthalter Aufgaben zu bei der strafrechtlichen Verfolgung von Vergehen und Verbrechen: Er hatte die Voruntersuchungen zu führen und die entsprechenden Akten den zuständigen Gerichten oder der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung zu überweisen. Ab den 1850er-Jahren erhielt der Statthalter im Rahmen des Strafverfahrens bei Vergehen und Verbrechen stetig mehr Kompetenzen, bis er mit der Strafprozessordnung von 1874 definitiv zum Strafuntersuchungsbeamten wurde, der die Untersuchungen bis zur selbstständigen Verfahrenseinstellung oder zur Anklage vor Gericht durchzuführen hatte. Zusätzlich war der Statthalter verantwortlich für die Vollziehung der in Urteilen der Zunft-, Kreis- und Bezirksgerichten verhängten Freiheitsstrafen sowie der in Haft umgewandelten Bussen und auch für die Aufsicht über das Bezirksgefängnis. Die Aufgaben als Strafuntersuchungs-, Strafanklage- und Strafvollziehungsbehörde verblieben beim Statthalteramt allerdings nur bis Ende 1911; mit Inkraftreten des neuen Gesetzes betreffend das Gerichtswesen im Allgemeinen am 01.01.1912 gingen diese Zuständigkeiten an die Bezirksanwaltschaft über. Die bezirksanwaltschaftlichen Aufgaben besorgte in Uster wie in den meisten anderen Bezirken freilich weiterhin - und noch bis Ende Juni 1961 - das Statthalteramt. Nicht an die Bezirksanwaltschaft abgetreten wurden die Kompetenzen des Statthalteramts im Übertretungsstrafrecht: Es ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes betreffend die Ordnungs- und Polizeistrafen am 01.03.1850 ununterbrochen zuständig für die Untersuchung und allfällige Bestrafung von Übertretungen, die nicht in die Kompetenz der Gemeinden fallen. |
Fondsgeschichte: | Im Juli 1987 übernahm das Staatsarchiv über hundert Protokoll- und Registerbände sowie über tausend Dossiers aller Zuständigkeitsbereiche des Statthalteramts Uster aus dem Zeitraum von 1831 bis Ende der 1960er-Jahre. Sie wurden zunächst unter den Signaturen Bez Ust 101.1 - Bez Ust 111.30 sowie Bez Ust 121.1 - Bez Ust 160.4 verzeichnet und von August bis Dezember 2019 als Teil des Bestands Z 905 unter der Leitung von Matthias Wild durch Julia Kühni und Jeanne Pamer nacherschlossen. Die Ablieferung 1989/027 enthielt neben Akten der Bezirksanwaltschaft Uster auch solche des Statthalteramts, und zwar hauptsächlich Strafuntersuchungsverfahren aus dem Zeitraum von 1863-1899 sowie einige Dossiers aus den Bereichen der Administration und der Aufsicht über das Bezirksgefängnis aus dem Zeitraum von 1898-1915. Sie wurden von Oktober bis Dezember 2013 als Teil des Bestands Z 565 unter Leitung von Regula Giger durch Frederik Furrer, Jonilla Keller und Nicole Ruggle erschlossen. Mit der Ablieferung 1998/043 gelangten etwas mehr als hundert Bände und Dossiers des Statthalteramts Uster aus dem Zeitraum von Ende des 19. Jahrhunderts bis Ende der 1970er-Jahre ins Staatsarchiv. Der kleinere Teil davon wurde zunächst unter den Signaturen Bez Ust 111.31 – Bez Ust 111.45 verzeichnet und als Teil des Bestands Z 905 wie oben beschrieben nacherschlossen. Der grössere Teil wurde als Teil des Bestands Z 922 von Dezember 2019 bis Dezember 2020 unter Leitung von Armin Gockenbach und Matthias Wild durch eine Praktikantin und eine Aushilfe erschlossen. In der Ablieferung 2007/007 der Staatsanwaltschaft See/Oberland befanden sich neben Akten anderer Provenienzen auch einige Bände statthalterlicher Herkunft, insbesondere aus dem Bereich der Strafrechtspflege. Diese Bände wurden von Februar bis August 2008 als Teil des Bestands Z 313 durch Helena Zimmermann erschlossen. Die Ablieferung 2014/110 des Statthalteramts Uster umfasste mehrere Hundert Bände und Dossiers hauptsächlich aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Sie wurde als Teil des Bestands Z 922 wie oben beschrieben erschlossen. In der Ablieferung 2020/048 befanden sich Dossiers aus dem Bereich der Strafrechtspflege (2004-2009), allgemeine Verwaltungsakten (1988-2007) und Korrespondenz (1997–2010). Die Unterlagen wurden zwischen April und Dezember 2022 von Silvana Tadic als Bestand Z 1036 erschlossen, der auch die Projektleitung oblag. |
Bestände: | Z 313 (Teil), Z 565 (Teil), Z 905, Z 922, Z 1036 |
Level: | Fonds |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=242928 |
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