A 77.3, Nr. 2 Beschluss [von Bürgermeister und Rat von Zürich] betreffend Massnahmen zur besseren Entlöhnung des Hirten, den die Metzger gemäss altem Herkommen anstellen sollen. Pro Haupt Vieh ist 1 Pfennig mehr zu bezahlen als bisher. Der Hirte soll auch für Rindvieh und Geissen entlöhnt werden.

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 77.3, Nr. 2
Title:Beschluss [von Bürgermeister und Rat von Zürich] betreffend Massnahmen zur besseren Entlöhnung des Hirten, den die Metzger gemäss altem Herkommen anstellen sollen. Pro Haupt Vieh ist 1 Pfennig mehr zu bezahlen als bisher. Der Hirte soll auch für Rindvieh und Geissen entlöhnt werden. Die Bewohner in der Umgebung der Bleichi bei den heiligen Dry Kungen und am Seldnow sollen ihr Vieh ebenfalls dem Hirten geben und ihn auch dann entlöhnen, wenn sie ihr Vieh im Stall behalten. Wenn jemand dem Hirten die Entlöhnung verweigert, sollen die Metzger beim Bürgermeister vorstellig werden.
Brief:Beschluss [von Bürgermeister und Rat von Zürich] betreffend Massnahmen zur besseren Entlöhnung des Hirten, den die Metzger gemäss altem Herkommen anstellen sollen. Pro Haupt Vieh ist 1 Pfennig mehr zu bezahlen als bisher. Der Hirte soll auch für Rindvieh und Geissen entlöhnt werden. Die Bewohner in der Umgebung der Bleichi bei den heiligen Dry Kungen und am Seldnow sollen ihr Vieh ebenfalls dem Hirten geben und ihn auch dann entlöhnen, wenn sie ihr Vieh im Stall behalten. Wenn jemand dem Hirten die Entlöhnung verweigert, sollen die Metzger beim Bürgermeister vorstellig werden.
Creation date(s):6/7/1442
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Zeitgenössische Aufzeichnung
Trägermaterial:Papier
Schreiber:Konrad von Cham, Schreiber
City:Zürich, Selnau, Viehweide; Zürich, Schreiber, Cham, Konrad von, Handschrift; Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Metzger; Zürich, Viehhirte, Lohn; Zürich, Bleiche, Viehweide; Zürich, Enge, Drei Könige

Weitere Angaben

Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8798
Level:Dokument
Ref. code AP:A 77.3, Nr. 2
 

Usage

End of term of protection:6/7/1462
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=435352
 

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