C I, Nr. 1529 Protokoll der Verhandlungen zwischen Zürich und den eidgenössischen Vermittlern bis zur Besiegelung des Anlassbriefs am 9. März sowie nachfolgende Beschlüsse des Grossen Rats bis zum 9. April in Sachen Lebensmittelversorgung, 1436.12.31-1437.04.09 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1529
Title:Protokoll der Verhandlungen zwischen Zürich und den eidgenössischen Vermittlern bis zur Besiegelung des Anlassbriefs am 9. März sowie nachfolgende Beschlüsse des Grossen Rats bis zum 9. April in Sachen Lebensmittelversorgung
Brief:Wegen der unrechtmässigen Einnahme von Schloss Utznang durch Switz und Glarus, die der ganzen Gemeinde von Zürich unerträglich ist, treten am 31. Dezember 1436 eidgenössische Gesandte von Bern, Lutzern, Ure, Underwalden und Zug vor den Grossen Rat mit der Bitte, die im Feld liegenden Truppen zurückzurufen, und mit dem Angebot, zu vermitteln, wozu man sich bereit erklärt, falls Schwyz und Glarus Uznach räumen und die Leute aus dem geleisteten Eid entlassen. Sollte die Vermittlung scheitern, will man umgehend den Rechtsweg beschreiten (Mehrheitsentscheid). Nach Konsultation der Schwyzer und Glarner kehren die Gesandten am 5. Januar 1437 zurück und erklären, diese hätten die Zürcher Darstellung der Sachlage zurückgewiesen, seien aber zu gütlichen Verhandlungen und auch zum Rechtsweg nach der "geswornen brief sag" bereit. Die Zürcher beharren auf ihrer Darstellung und wiederholen ihre Bedingungen. Am folgenden Tag treten die eidgenössischen Gesandten erneut vor den Grossen Rat mit der Bitte, ihr Vermittlungsangebot anzunehmen, worauf man schliesslich eingeht. Der Vermittlungstag soll umgehend angesetzt werden und Vertreter von Bern, Lucern, Ure, Underwalden, Zug, Sant Gallen und Baden sollen daran teilnehmen. Für den Fall, dass das Ergebnis zuungunsten der Zürcher ausfällt, bleibt der Rechtsweg vorbehalten. Ihre Truppen wollen die Zürcher erst abziehen, wenn Schwyz und Glarus das Schloss Uznach geräumt und die Truppen abgezogen haben. 14-tägiger Waffenstillstand. Beschlussfassung, dass der Tag in Baden und nirgendwo anders stattfinden soll, und dass man Boten entsenden will. Am 7. Januar werden die Angehörigen des Grossen Rats aufgefordert, ihren Beschluss auch in der Gemeinde zu vertreten und zu betonen, er sei erst auf eindringliches Bitten der eidgenössischen Gesandten erfolgt. Beschlussfassung über die Instruktion für die Boten nach Baden: Rückgabe von Schloss Uznach ohne Einschränkung; alle anderen Fragen, namentlich das Gastal betreffend, haben die Boten zuerst dem Grossen Rat vorzulegen. Die beiden Räte ernennen 9 Boten, 6 aus dem Kleinen Rat (Ritter Ruodolf Stuss, Bürgermeister; Cuonrat Meyger; alt Hans Swend; Johans Hagnower der Ältere; Meister [Heinrich] Wetiswiler; Stadtschreiber) und 3 aus dem Grossen Rat (Uolman Trinkler; Hans Armbruster, Goldschmied; Ruedi Bosshart, Tuchscherer). Am 9. Januar verkünden die eidgenössischen Gesandten vor beiden Räten, dass der Vermittlungstag erst auf den 13. Januar angesetzt werden konnte, weil die Ammänner von Schwyz und Glarus gegenwärtig in Veldkilch mit den Räten der Herrschaft Österrich verhandeln. Die Zürcher drücken ihr Missfallen hierüber aus, zumal die Verhandlungen in Feldkirch gegen sie gerichtet sind, namentlich weil die Herrschaft Österrich billigt, dass die Leute im Gaster Schwyz und Glarus geschworen haben, obwohl Zürich das Lösungsrecht an der Pfandschaft besitzt. Die Gesandten entgegnen, dass ihnen in Lachen versichert wurde, dass die beiden Ammänner nichts "Schädliches" verhandeln und man sie umgehend zurückrufe. Ausserdem haben sie den Muolern von Bern und Hans Múller von Underwalden ob dem Wald nach Uznach gesandt, um die Räumung von Schloss und Stadt zu veranlassen; der Ammann (?) nimmt das Schloss zuhanden der Gräfin von Toggenburg ein. Mit der Zusage, dass die Schwyzer und Glarner abgezogen seien und dass alle bisherigen Vermittler am Tag teilnehmen werden, geht man auseinander. Am Vermittlungstag vom 14. Januar in Baden kann der Konflikt nicht gütlich geregelt werden, weshalb die Vermittler um die Ermächtigung bitten, nach Minne oder Recht urteilen zu können, wozu aber die Vertreter Zürichs keine Vollmacht besitzen. Gleichzeitig wird bekannt, dass im Gaster auf der Lind [Linth] zwei Schiffe der Zürcher aufgehalten und der Schiffmann Ruetschy Brendli gefangen genommen wurde, was eine Verletzung des Waffenstillstands bedeutet. Die Zürcher Boten reiten daraufhin nach Hause. Am 17. Januar treten die eidgenössischen Gesandten zusammen mit Vertretern der Städte Basel, Costentz, Schaffhusen, Santgallen und Baden vor den Grossen Rat und bitten um eine Verlängerung des Waffenstillstands. Die Zürcher entgegnen, sie seien von den Leuten oberhalb des Walensews [d.h. im Sarganserland], die kürzlich ihre Bürger geworden sind, um Hilfe gemahnt worden, und das für sie bestimmte Korn und Mehl sei im Gaster beschlagnahmt worden. Ihr Angebot, den Waffenstillstand bis zur Pfaffenfasnacht [10. Februar] zu verlängern bei gleichzeitiger Erlaubnis, das Sarganserland mit Nahrungsmitteln und Truppen zu versorgen, wird von den Gesandten akzeptiert, die sich auch für die Rückgabe der beiden Schiffe verwenden wollen. Das vor beiden Räten vorgebrachte Begehren der Gesandten, nach Minne oder Recht urteilen zu dürfen, akzeptieren die Zürcher schliesslich unter der Bedingung, dass sie Uznach zurück erhalten und dass die städtischen Freiheiten und Rechte berücksichtigt werden. Ausserdem darf kein Entscheid gefällt werden, der irgendeine Form gemeinsamer Herrschaft vorsieht. Zur Verteidigung des Sarganserlands gegen den Herzog von Österrich will man auf den 20. Januar 100 Knechte durchs Gaster schicken. Während die eidgenössischen Gesandten nach Schwyz reiten, bitten die Gesandten der Städte am folgenden Tag (18. Januar) vor dem Grossen Rat, die Truppenentsendung um zwei Tage zu verschieben, um die Verhandlungen in Schwyz nicht zu belasten. Beschluss: Uolrich von Lomis, Hauptmann der 100 Knechte, soll zusammen mit Herman Brenwald, dem Boten des Oberlands, der die Mahnung überbracht hat, zu den Sarganserländern reiten und sie über die Lage informieren, auch darüber, dass man dem Hauptmann und den Räten des Herzogs geschrieben hat [abschriftlich beigelegt (fehlt)]. Wenn nötig, will man die 100 - oder auch 200 oder 300 - Knechte entsenden, aber bis zum 22. Januar zuwarten. Erst am Abend des 22. Januars kehren die Gesandten von Schwyz zurück und berichten anderntags vor dem Rat, dass sie mit der Gemeinde von Schwyz eine Verlängerung des Waffenstillstands ausgehandelt haben, verbunden mit der Bedingung, dass Zürich Schwyz und Glarus freien Kauf einräumt und auf die Truppenentsendung verzichtet. Das Rechtsverfahren soll gemäss den "geswornen buntbrief" durchgeführt werden. Anschliessend seien die Gesandten nach Hause zurückgekehrt, um das Verhandlungsergebnis in ihren Orten bekanntzugeben. Das weitere Vorgehen soll am 30. Januar in Lucern besprochen werden. Für die Stellungnahme Zürichs wird auf den 24. Januar der Grosse Rat einberufen. Am 24. Januar treten die eidgenössischen Gesandten sowie jene von Basel, Costentz, Schaffhusen und Baden vor den Grossen Rat, der zur Verlängerung des Waffenstillstands bis zum 10. Februar bereit ist und die Truppenentsendung aufschieben will, ein Hilfsbegehren des Oberlands vorbehalten. Abgelehnt wird das Begehren um gegenseitigen freien Kauf. Nur ausserhalb des Zürcher Territoriums gekauftes Korn dürfen die Schwyzer und Glarner durch dieses (nicht aber durch die Stadt) transportieren. Zinsen und Schnitterlöhne dürfen eingezogen werden. Ihren noch in Zürich befindlichen Käse, Ziger und Butter dürfen die Schwyzer und Glarner verkaufen. Die Zürcher geben der Hoffnung Ausdruck, dass der Waffenstillstand besser eingehalten werde als bisher. Der Tag in Luzern findet mit den Vertretern von Bern, Solotorn, Ure, Underwalden und Zug wie vorgesehen statt. Am 2. Februar treten die eidgenössischen Gesandten vor die Gemeinde von Schwyz mit dem Begehren, nach Minne oder Recht urteilen zu dürfen, worauf ihnen entgegnet wird, die Zürcher hätten sie in Baden beschuldigt, gegen die "geswornen brief" gehandelt zu haben, was ihnen an die Ehre geht, weshalb sie nur zu einem Verfahren nach Recht bereit seien. Am 4. Februar gelangen die eidgenössischen Gesandtenwiederum an den Grossen Rat und bitten, auf die Forderung der Schwyzer einzugehen. Zustimmung, da auch die Zürcher einen Entscheid nach Recht einem Minnespruch vorziehen. Es verbleibt die Differenz, dass die Schwyzer ein Rechtsverfahren ohne Vorbedingungen verlangen, während die Zürcher [am 17. Januar] Bedingungen gestellt haben. Die Zürcher erklären, darauf zu verzichten, verlangen aber, dass die Richter schwören, in namentlich benannten Streitfragen zu urteilen (Landrechte mit Leuten der Toggenburgerin, Inbesitznahme von Schloss Uznach, Leute im Gaster, Verletzung des Waffenstillstands, Kostenfrage). Wie zuvor die Schwyzer bestehen auch die Zürcher darauf, dass als Richter die von Anfang an als Vermittler tätigen Gesandten fungieren. Die Ausstellung des Anlassbriefs soll umgehend an die Hand genommen werden. Die Gesandten handeln noch eine Verlängerung des Waffenstillstands bis Mittfasten [10. März] aus und ziehen sich dann zurück, um den Anlassbrief zu "concipieren", den sie anderntags beiden Räten vorlegen und abschriftlich übergeben. Anschliessend reiten sie deswegen nach Schwyz. Am 9. Februar treten die Schultheissen von Bern, Solothurn und Luzern vor den Grossen Rat und berichten über die Verhandlungen mit den Räten in Schwyz vom 7. Februar. Für die Beratung über den Anlass musste auf den 8. Februar die Gemeinde einberufen werden. Gleichzeitig habe man den am 10. Februar auslaufenden Waffenstillstand vorsorglich bis zum 10. März verlängert, wozu man um die Zustimmung der Zürcher bittet, die aber die Rückkehr der Gesandten aus Schwyz abwarten wollen. Am Abend des 9. Februar kehren die Gesandten zurück und berichten am 10. Februar dem Grossen und Kleinen Rat über ihre Verhandlungen in Schwyz, den Anlassbrief betreffend. Die Schwyzer verlangten, dass die zwei Vertreter von Uri und der eine Vertreter von Unterwalden nid dem Wald, die an den Verhandlungen zuletzt mitbeteiligt waren, in den Anlass mitaufgenommen werden. Daraufhin wird der von Schwyz und Glarus bereits besiegelte Anlassbrief verlesen und von Zürcher Seite - trotz Bedenken wegen verändertem Wortlaut - ebenfalls besiegelt [URStAZH, Bd. 6, Nr. 8061]. Für die Einholung von Kundschaften kann der im Anlass vorgesehene Termin für den Rechtsspruch verlängert werden. In Sachen freier Kauf beharren die Zürcher auf ihrem Standpunkt. Verhandlungsbeginn in Luzern ist der 23. Februar. Nachdem die Zürcher Gesandten am 10. März von den Verhandlungen in Luzern [URStAZH, Bd. 6, Nr. 8076] zurückkehren, beschliesst der Grosse Rat am 14. März, dass man denen von Schwyz und Glarus sowie in der March und von Einsidellen jedem, Kleinhändler ausgenommen, 2 Stuck bewilligt, wenn er schwört, es für den Eigengebrauch zu verwenden. Wein darf in der Stadt und am See gekauft werden. Hiervon ausgeschlossen sind die Leute im Gaster und zu Uznach. Bekanntmachung des Beschlusses am Zuerichsee. Am 18. März beschliesst der Grosse Rat in Anbetracht der Frostschäden an den Reben, dass bis übernächste Weihnachten Elsesser [Wein] ausgeschenkt werden darf und erlässt hierfür die näheren Bestimmungen. Weitere Beschlüsse betreffen die Bestätigung früherer Regelungen für Mühlen und Bäckereien sowie der Zunftzugehörigkeit. Am 26. März beschliessen Bürgermeister, beide Räte und der Grosse Rat, dass der Beschluss vom 14. Februar bis Georg [23. April] in Kraft bleiben soll (Mehrheitsentscheid), was der Grosse Rat am 9. April nochmals bestätigt.
Creation date(s):12/31/1436 - 4/9/1437
Creation date(s), remarks.:Undatiert, Datierung erschlossen; "ingenden jars abend 1437" (Natalstil)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Zeitgenössische Aufzeichnung, mit Seitenüberschriften "Jesus Christus Emanuel Maria"
Trägermaterial:Papier, fünf Doppelblätter
Schreiber:Michael Stebler, Stadtschreiber von Zürich
City:Zürich, Stadtschreiber, Stebler, Michael, Handschrift; Zürich, Ratsherr, Meier von Knonau, Konrad; Schwyz, Ratsherren; Solothurn, Schultheiss; Bern, Solothurn; Zürich, Ratsherr, Schwend, Johans, d. Ä.; Einsiedeln, Lebensmittelversorgung; Zürich, Bürgermeister, Stüssi, Rudolf, Ritter; Zürich, Ratsherr, Hagnauer, Johans, d. Ä.; Unterwalden, Nidwalden, Gesandte; March, Lebensmittelversorgung; Zürich, Wein; Zürichsee; Uznach, Landleute; Zürichsee, Zürcher Herrschaft am; Zürich, Reben, Frost; Elsass, Wein; Zürich, Mühle; Zürich, Bäckerei; Zürich, Zunft; Zürich, Bürgermeister und Rat; Luzern, Schultheiss; Zürich, Gesandte; Baden, Gesandte; Zürich, Hauptmann, Lommis, Ulrich von; Schwyz, Landammann; Zürich, Tuchscherer, Bosshard, Rüedi; Zürich, Ratsherr, Bosshard, Rudolf; Zürich, Goldschmied, Armbruster, Hans; Zürich, Ratsherr, Armbruster, Hans; Feldkirch; St. Gallen, Gesandte; Zürich, Schifffahrt; Sarganserland (auch Oberland), Leute; Zürich, Ratsherr, Trinkler, Ulman; Basel, Gesandte; Zürich, Stadtschreiber, Stebler, Michael; Sarganserland (auch Oberland); Zürichkrieg, Alter, Truppenkontingent; Schaffhausen, Gesandte; Lachen; Zürich, Schiffsmann, Brändli, Rütschi; Glarus, Milchprodukte; Bern, Schultheiss; Linth; Uznach; Konstanz, Gesandte; Glarus, Landammann; Bern, Muleren, Hans von; Zürich, Zunftmeister, Wettswiler, Heinrich; Glarus, Landrecht mit Gaster und Windegg; Schwyz, Landrecht mit Gaster und Windegg; Gaster, Landleute; Österreich, Herrschaft; Schwyz, Kontakte zur Herrschaft Österreich; Österreich, Herrschaft, Räte; Unterwalden, Obwalden, Müller, Hans; Zug, Gesandte; Zürich, Burgrecht mit Sarganserland; Glarus; Schwyz; Uznach, Schloss; Zürich, Lebensmittelversorgung; Zürich, Rat, Grosser; Zürich, Gemeinde; Eidgenossen, Gesandte; Bern, Gesandte; Zürich; Luzern, Gesandte; Uri, Gesandte; Unterwalden, Gesandte; Zürich, Rat, Grosser, Mehrheitsentscheid; Baden, Vermittlungstag; Gaster; Sarganserland (auch Oberland), Bote, Brennwald, Hermann; Schwyz, Gemeinde; Zürich, Bund mit Eidgenossen; Eidgenossenschaft, Bünde; Luzern, Vermittlungstag; Zürich, Herrschaftsgebiet; Schwyz, Milchprodukte
Personenregister URStAZH:Armbruster, Hans, Ratsherr in Zürich; Bosshard, Rudolf, Ratsherr in Zürich; Brändli, Rütschi, Schiffsmann in Zürich; Brennwald, Hermann; Habsburg, Friedrich von, Herzog; Hagnauer, Johans, d. Ä., Ratsherr in Zürich; Lommis, Ulrich von; Meier von Knonau, Konrad, Ratsherr in Zürich; Muleren, Hans von; Müller, Hans; Schwend, Johans, d. Ä., Ratsherr in Zürich; Stebler, Michael, genannt Graf, Stadtschreiber von Zürich; Stüssi, Rudolf, Ritter, Bürgermeister von Zürich; Toggenburg, Elisabeth von, Gräfin, geborene von Matsch; Trinkler, Ulman, Ratsherr in Zürich; Wettswiler, Heinrich, Zunftmeister in Zürich

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: Lauffer, Beyträge, S. 35-63 (Schreibweise modernisiert); Teiledition: QZWG, Bd. 1, Nr. 970 und 972
Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8085; EA, Bd. 2, Nr. 173-177 und 180
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1529
 

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End of term of protection:4/9/1457
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Physical Usability:Uneingeschränkt
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