B II 569 (S. 26-28) Bürgermeister und Rat von Zürich erklären das Dorf Neftenbach zu einem Marktflecken, 1675.01.16 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B II 569 (S. 26-28)
Title:Bürgermeister und Rat von Zürich erklären das Dorf Neftenbach zu einem Marktflecken
Brief:Bürgermeister und Rat von Zürich erklären in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 25. Juli 1674, da das Handwerk der verbürgerten Färber nunmehr keinen Einwand mehr dagegen erhebt, wenn der Färber Hans Rudolf Redinger sein Handwerk nach Belieben ausübt, das Dorf Neftenbach zu einem Marktflecken, jedoch unter folgenden Bedingungen: 1. Es steht dem Rat zu, nach eigenem Ermessen dieses Vorrecht wieder aufzuheben. 2. Die Gewährung dieses Vorrechtes soll mit Bezug auf andere Orte keine Konsequenzen nach sich ziehen. 3. Die Bestimmung des Datums des Jahrmarkts behält sich der Rat vor. 4. Ohne Bewilligung des Rates darf kein neues Wirtshaus erbaut und keine weiteren Handwerke zugelassen werden.
Creation date(s):1/16/1675

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm; Digitalisat
Publikationen:Regest: QZZG, Bd. 2, Nr. 1040
Weblinks:Digitalisat und Volltext (Aufbereitung mit Transkribus)
Level:Dokument
Ref. code AP:B II 569 (S. 26-28)
 

Usage

End of term of protection:1/16/1755
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4341473
 

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