Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | B II 569 (S. 26-28) |
Title: | Bürgermeister und Rat von Zürich erklären das Dorf Neftenbach zu einem Marktflecken |
Brief: | Bürgermeister und Rat von Zürich erklären in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 25. Juli 1674, da das Handwerk der verbürgerten Färber nunmehr keinen Einwand mehr dagegen erhebt, wenn der Färber Hans Rudolf Redinger sein Handwerk nach Belieben ausübt, das Dorf Neftenbach zu einem Marktflecken, jedoch unter folgenden Bedingungen: 1. Es steht dem Rat zu, nach eigenem Ermessen dieses Vorrecht wieder aufzuheben. 2. Die Gewährung dieses Vorrechtes soll mit Bezug auf andere Orte keine Konsequenzen nach sich ziehen. 3. Die Bestimmung des Datums des Jahrmarkts behält sich der Rat vor. 4. Ohne Bewilligung des Rates darf kein neues Wirtshaus erbaut und keine weiteren Handwerke zugelassen werden. |
Creation date(s): | 1/16/1675 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Eintrag |
Language: | Deutsch |
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Usage |
End of term of protection: | 1/16/1755 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Eingeschränkt (Gebrauchskopie) |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4341473 |
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