Ref. code: | B II 6 - B II 1060 |
Title: | Ratsmanuale |
Inhalt und Form: | Die Reihe der über 1000 so genannten eigentlichen Ratsmanuale aus dem Zeitraum 1484-1798 bildet das Rückgrat der amtlichen Überlieferung aus der Zeit des alten Stadtstaats Zürich. Sie enthalten die Beschlüsse des Kleinen und Grossen Rats, oft auch des Geheimen Rats, also der zentralen staatlichen Entscheidungsträger - mithin der damaligen Obrigkeit. Die Ratsmanuale bilden somit die Vorläufer der 1803 einsetzenden Kantonsrats- und Regierungsratsprotokolle. Angelegt wurden die Ratsmanuale von der städtischen Kanzlei. Den Bedürfnissen der Zeit gemäss bestehen die Einträge des Stadtschreibers bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts zumeist aus kurzen und flüchtigen Notizen, die nur als Gedächtnisstützen dienten. Erst später nahmen die Einträge die Form von Beschlussprotokollen nach neuerem Verständnis an. Allerdings scheinen auch jetzt noch keineswegs alle Ratsgeschäfte aufgezeichnet worden zu sein, wie der Vergleich mit den "Ratsurkunden" (Archivabteilung B V) zeigt; Letztere sind denn auch als wichtige Ergänzung zu den Manualen zu betrachten. Die Organisation des Kleinen Rates in zwei Ratshälften mit je 25 Ratsherren, die sich halbjährlich zu Johannes dem Täufer im Juni (deshalb "Baptistalrat") und zu Johannes dem Evangelisten im Dezember nach Weihnachten (deshalb "Natalrat") ablösten, findet sich physisch in den Ratsmanualen wieder. Für jede Ratshälfte wurde für jedes Jahr ein eigenes Protokollheft geführt und abgeschlossen. Seit dem Jahr 1552 findet sich zudem die weitere Unterscheidung nach Manualen des Stadtschreibers einerseits und des Unterschreibers anderseits. Eine statuarische Unterscheidung der Funktionen dieser beiden Schreiber bzw. ihrer Kanzleien scheint nicht vorgenommen worden zu sein. Aufschluss über die Praxis erteilt allerdings eine Mitteilung aus dem Jahr 1799, wonach der Stadt- oder Staatsschreiber die Beschlüsse über eidgenössische, auswärtige und kirchliche Angelegenheiten protokolliert habe, der Unterschreiber solche über die innere Verwaltung, die Justiz und die Gemeinen Herrschaften. Dieser Geschäftsverteilung gemäss muss, wenn alle Beschlüsse eines bestimmten Sitzungsdatums konsultiert werden sollen, in beiden Manualen nachgeschlagen werden. Dass die Führung von Ratsmanualen tatsächlich als Neuerung von Bürgermeister Hans Waldmann 1484 angeordnet wurde, scheint immerhin möglich. Gewiss hingegen ist, dass seit jenem Jahr die Reihe der Manuale fortgeführt wurde. Die Lücke von 1516 bis 1545 entstand um 1700 durch Verlust. Für diese Zeit sind deshalb ersatzweise die damaligen Rats- und Richtbücher (Signaturen B VI 246 - B VI 256) zu konsultieren, die neben Ratserkenntnissen in Gerichtssachen auch solche in Verwaltungssachen enthalten. Vgl. auch der Vermerk in KAT 43, S. 921: "Die Manualia von Anno 1516 bis 1545 sind in Folio geschriben und danahen under selbigen Jahren bey den Raths- und Richtbücheren zu finden." Ferner fehlen die Bände Baptistalrat 1493, Stadtschreiber/Natalrat 1620, Unterschreiber/Baptistalrat 1655 und Unterschreiber/Natalrat 1656. Für die Jahre 1700-1797 liegt eine Doublettenreihe der Ratsmanuale vor (Stadtschreiber- und Unterschreiberreihe), wobei die Stadtschreiberreihe in der Stadtkanzlei aufbewahrt wurde, vgl. KAT 400, S. 5: "Manual-Kasten mit 24 Trucken, enthält die copierten Stadtschreiber-Manual von anno 1701-1797."
Die Ratsmanuale der Jahre 1484-1719 (B II 6 - B II 746) und 1720-1753 (B II 747 - B II 882) sind verzeichnet in KAT 43, S. 921-948 (Trucke 664-691) und 972-973 (Trucke 695-701).
Als zentrale Serie zur Erforschung der Zürcher Geschichte in der Zeit vor 1798 und gleichzeitig auch als Rückverlängerung der 1803 einsetzenden Kantonsratsprotokolle und Regierungsratsbeschlüsse werden die Ratsmanuale aktuell in einem Projekt des Staatsarchivs mit automatischer Handschriftenerkennung (Transkribus) aufbereitet. Bereits verfügbar sind die Digitalisate und die Texte von 1659 bis 1798.
Ältere Findmittel: Die einzelnen Bände (Protokollhefte) werden durch Register erschlossen, die im 18. Jahrhundert angelegt wurden. Ebenfalls aus dem 18. Jahrhundert stammen zwei Promptuarien, die die Beschlüsse in Regestenform zusammenfassen: - KAT 451-454: Promptuarium exemplorum et legum 1601-1740 - KAT 461-498 : Alphabetisch-chronologisches Promptuarium über die Staats-Protokolle (Meyerisches Promptuarium), eine alphabetisch und chronologisch nach Materien und Ortsnamen geordnete Übersicht über alle Ratsbeschlüsse von den ältesten Stadtbüchern bis zu den Manualen um 1786, "... ein Werk von geradezu wissenschaftlichem Wert, eine Art Reallexikon über die zürcherische Verwaltungsgeschichte mit mehr als 2700 Titeln ..." [Staatsarchivar Paul Schweizer, 1894]). |
Creation date(s): | 1484 - 1798 |
Level: | Klasse |
Ref. code AP: | B II 6 - B II 1060 |
Weblinks: | Ratsmanuale 1648-1798: Digitalisat und Volltext (Aufbereitung mit Transkribus) |
| Verzeichnet in KAT 43, S. 921-948 |
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Related units of description |
Related units of description: | Siehe: KAT 451 - KAT 454 Promptuarium exemplorum et legum 1601-1740 (B II 275 - B II 830), 1684-1747 (Dossier)
Siehe: KAT 461 - KAT 498 Alphabetisch-chronologisches Promptuarium über die Staats-Protokolle (Meyerisches Promptuarium) (B II 6 - B II 1060), 1785-1798 (ca.) (Dossier)
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=243964 |
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