W I 4.17.8 Bürgermeister und Rat entscheiden in einem Streit zwischen der Gemeinde Horgen und dortigen Schiffleuten einerseits und dem dortigen Sustmeister anderseits über die Zuständigkeit beim Transport von Gütern, 1731.01.20 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 4.17.8
Title:Bürgermeister und Rat entscheiden in einem Streit zwischen der Gemeinde Horgen und dortigen Schiffleuten einerseits und dem dortigen Sustmeister anderseits über die Zuständigkeit beim Transport von Gütern
Brief:Bürgermeister und Rat entscheiden in einem Streit zwischen der Gemeinde Horgen und dortigen Schiffleuten einerseits und dem dortigen Sustmeister anderseits, dass Güter, die von Zürich über Horgen ausser Landes gehen, ebenso diejenigen, die aus dem Ausland über Horgen nach Zürich kommen, durch den Sustmeister allein zu spedieren sind. Davon ausgenommen sind Transitgüter; diese sollen durch die Schiffleutenzunft befördert werden. Mit dem Eilgut bleibt alles beim Alten. Salz und Korn, das in fremde Orte geschickt wird, fällt allein dem Sustmeister zur Beförderung zu. Dasjenige Salz und Korn, das im Lande verkauft wird, sowie Käse, Zieger, Anken, Kastanien, Obst und dergleichen, welches hiesigen Leuten gehört und verzollt wird, darf dem Sustmeister oder den Horgener Schiffleuten zum Transport übergeben werden. Esswaren, die von Fremden hier verkauft werden, darf nur der Sustmeister führen. Bezüglich des Weins soll alles beim Alten bleiben. Wenn dieser bereits jenseits des Sees verzollt wurde, ist der Transport frei. Wird der Wein jedoch von Fremden erworben und über Horgen transportiert, so darf er nur vom Sustmeister transportiert werden.
Creation date(s):1/20/1731
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):50.0 x 29.5 (Plica: 5.0)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Ratssiegel in Kapsel hängt.
Vermerke und Zusätze:Dorsualvermerk: Spruch brieff betreffende die Transit Gütter 1731 so aus Horgen muessen geführet werden

Weitere Angaben

Former reference codes:W I 4.17 g
Provenienz:Zunft zur Schiffleuten
Abliefernde Stelle:Antiquarische Gesellschaft in Zürich (Depositum)
Aktenzeichen:Q 17 g
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 4.17.8
 

Containers

Number:2
 

Usage

End of term of protection:1/20/1811
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4341093
 

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