W I 4.28 Urteil gegen Simon Nötzli von Höngg, der ein Fach in der Limmat erstellt und trotz eines früheren Urteils nicht wieder entfernt hat, 1556.04.22 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 4.28
Title:Urteil gegen Simon Nötzli von Höngg, der ein Fach in der Limmat erstellt und trotz eines früheren Urteils nicht wieder entfernt hat
Brief:Bürgermeister und Rat von Zürich urteilen in der Klage der gemeinen Schiffleute des Niederwassers, wonach Simon Nötzli von Höngg ein neues (Fisch-)Fach in der Limmat erstellt und ihnen dadurch den Schiffsweg derart versperrt hätte, dass sie weder Leute noch Gut sicher hinunterführen könnten. Nötzli wird erneut zur Entfernung des Fachs verurteilt. Er wird zudem zur Übernahme der Kosten und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Creation date(s):4/22/1556
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Fischerei; Zunft

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Schiffleuten
Abliefernde Stelle:Antiquarische Gesellschaft in Zürich (Depositum)
Aktenzeichen:Q 28
Publikationen:Teiledition: QZZG, Bd. 1, Nr. 385
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 4.28
 

Containers

Number:1
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
B II 95 Ratsmanuale des Natalrats des Unterschreibers, 1556 (Dossier)

Entwurf siehe:
B V 11 Ratsurkunden, 1553-1570 (Dossier)
 

Usage

End of term of protection:4/22/1636
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4243504
 

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