W I 6.6.50 Urteil des Zunftmeisterkollegiums in einem Streit zwischen den Zünften zur Saffran und zur Waag auf der einen Seite und der Schneiderzunft auf der anderen Seite über den Verkauf von Tuch und Zubehör, 1760.03.06 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 6.6.50
Title:Urteil des Zunftmeisterkollegiums in einem Streit zwischen den Zünften zur Saffran und zur Waag auf der einen Seite und der Schneiderzunft auf der anderen Seite über den Verkauf von Tuch und Zubehör
Brief:Die Zunft zur Saffran klagt im Namen der Knopfmacher, Posamenter und Krämer, dass die Angehörigen der Schneiderzunft in grossen Mengen Knöpfe, Seidengarn, Kamelhaar, wollenes und seidenes Tuch auf Gewinn handelten und damit gegen den Richtbrief von 1490 verstiessen. Die Zunft zur Waag klagt ebenfalls gegen die Schneider, dass diese ganze Ballen Scherter Tuch (steife, geleimte Leinwand) und steifes Leinen auswärts einkauften, obwohl sie diese bei einheimischen Angehörigen der Zunft beziehen müssten. Die Zunft zum Schaf konzediert, dass ihnen der Einkauf von Tuch in grossen Mengen nicht gebühre und dass sie die Strafbarkeit dieser Verstösse anerkenne. Allerdings gehen die Schneider davon aus, Scherter und anderes steife Leinentuch mit Bezug auf den Brief von 1490 auswärts beziehen zu dürfen. Das Zunftmeisterkollegium entscheidet, dass die Schneider weder berechtigt sind, die erwähnten Tuche auswärtig anzukaufen und wieder zu verkaufen, noch mit den erwähnten Knöpfen, Garnen und anderem zu handeln. Sekretsiegel der Stadt Zürich.
Creation date(s):3/6/1760
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):78 x 44.5 (Plica: 12.5)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Siegel in Holzkapsel hängt

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Saffran
Abliefernde Stelle:Zunft zur Saffran; Ablieferung vom 12.06.1929 (Depositum)
Aktenzeichen:Numero 37; trucke 1. b. 3. Numero 13
Publikationen:Teiledition: QZZG, Bd. 2, Nr. 1360
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 6.6.50
 

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Number:2
 

Usage

End of term of protection:3/6/1790
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4207044
 

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