W I 6.6.48 Urteil von Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich in einem Streit zwischen den Zünften zur Saffran und zur Waag, den Handel mit Tüchern betreffend, 1715.11.07 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 6.6.48
Title:Urteil von Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich in einem Streit zwischen den Zünften zur Saffran und zur Waag, den Handel mit Tüchern betreffend
Brief:Vor Bürgermeister, Kleinen und Grossen Räten der Stadt Zürich erscheinen die Vertreter der Zunft zur Saffran und zur Waag, beide als Kläger. Jede Partei beansprucht die Alleinberechtigung für den Verkauf und den Zuschnitt gefärbten, gestreiften und gestrichelten Leinentuchs. Es wird beschlossen, dass weiterhin die Vorgaben der Richtungsbriefe vom Jahr 1490 befolgt werden sollen. Denn Leinenwebern stehe zu, ungefärbtes Tuch sowie rauhes Leinentuch mit wenigen gefärbten Streifen zu verkaufen. Die Krämer hingegen dürften das in beide Richtungen gefärbte, gestreifte und gestrichelte Tuch herstellen, zuschneiden und verkaufen. Halbleinenes gestreiftes Tuch dürfe von beiden Zünften zugeschnitten und verkauft werden. Allerdings dürften die Leinenweber nur selbstproduziertes Tuch mit Baumwollanteil zuschneiden und verkaufen und keinen Detailhandel betreiben. Hauptmann Wirth müssen seine durch die Weberzunft beschlagnamten Tuchabschnitte für Fürgürtli (Schürzen) wieder zurückerstattet werden. Die entstandenen Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Sekretsiegel der Stadt Zürich.
Creation date(s):11/7/1715
Creation date(s), remarks.:donstags, den sibenten tag wintermonaths
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):52 x 31 (Plica: 8)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Siegel in Holzkapsel hängt
Vermerke und Zusätze:Urtheil brieff, von unßer gnädigen herren rath und burger, entzwischen loblicher zunfft zur Saffran an einem, und loblicher zunfft der leynwäberen am anderen theil; beträffend den verkauff und ausschnitt des gefärwt und gestreifft oder gestrichleten leynernen zeugs und tuochs. Anno 1715. (Dorsualnotiz, frühes 18. Jh.)

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Saffran
Abliefernde Stelle:Zunft zur Saffran; Ablieferung vom 12.06.1929 (Depositum)
Aktenzeichen:Numero 37; trucke 1. b. 3. Numero 12.
Publikationen:Teilpublikation: QZZG, Bd. 2, Nr. 1264
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 6.6.48
 

Containers

Number:2
 

Usage

End of term of protection:11/7/1745
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4207042
 

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