W I 6.5.45 Urteil von Statthalter und Räten der Stadt Zürich in einem Streit zwischen der Zunft zur Saffran und einem Handwerker über den Verkauf von Bettwaren, 1695.06.22 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 6.5.45
Title:Urteil von Statthalter und Räten der Stadt Zürich in einem Streit zwischen der Zunft zur Saffran und einem Handwerker über den Verkauf von Bettwaren
Brief:Es erscheinen einerseits Vertreter der Zunft zur Saffran, andererseits Jacob Balber, Kupferschmid, mit seiner Hausfrau Barbara Kraut sowie von dritter Seite Magdalena Vogler, Witwe Johann Bantlis, vor dem Statthalter und den Räten der Stadt Zürich. Die Zunft zur Saffran klagt gegen Jacob Balber, dass der Verkauf von Bettwaren in offenen Läden allein ihren Zünftern erlaubt sei. Jacob Balber beruft sich darauf, dass solches Bettzeug wie andere freie Waren vertrieben werden könne und er den Laden von Magdalena Vogler durch ordentliche Wahl erlangt habe. Dagegen klagt Magdalena Vogler, ihr sei der Lden unrechtmässig entwunden worden. Nach Einsichtname in die Ratserkenntnisse von 1681, 1692 und 1695 (19.02., 04.03. und 06.05.) wird entschieden, dasss nur die Angehörigen der Zunft zur Saffran Bettzeug in offenen Läden verkaufen dürfen, während die anderen Händler nach einer Ratserkenntnis vom 03.12.1692 allein in ihren Häusern handeln dürfen. Jacob Balber und Barbara Kraut müssen ihren Lehenladen wieder an Magdalena Vogel zurückgeben. Die beschlagnamten Waren werden Barbara Kraut wieder zugestellt. Sekretsiegel der Stadt Zürich.
Creation date(s):6/22/1695
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):76 x 40 (Plica: 15)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Siegel in Holzkapsel (beschädigt) hängt
Vermerke und Zusätze:Urtheil-brieff betreffend den verkauf der bethwahren in ofnen laden 22 junii anno 1695 (Dorsualnotiz, 17. Jh.)

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Saffran
Abliefernde Stelle:Zunft zur Saffran; Ablieferung vom 12.06.1929 (Depositum)
Aktenzeichen:19a; Nr. 34; trucke 1. b. 3. Numero 8.; Alte Nummer 88.19a (siehe Verzeichnis Januar 1933, W I 6.10)
Publikationen:Teilpublikation: QZZG, Bd. 2, Nr. 1147
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 6.5.45
 

Containers

Number:2
 

Usage

End of term of protection:6/22/1725
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4207040
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE