Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | W I 6.4.36 |
Title: | Urteil von Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich in einem Streit zwischen der Zunft zur Saffran und Kaspar Schärer, Bürger von Zürich |
Brief: | Die Vertreter der Zunft zur Saffran führen Klage, dass Hans Kaspar Scherer unerlaubt mit verbotenen Waren gehandelt habe. Nachdem kürzlich von den Zunftaufsehern von ihm verkaufte verbotene Waren beschlagnahmt worden waren, habe Scherer überdies die Zunft und ihre Mitglieder mit ehrverletzenden Äusserungen wie Lumpenhunde, Schelmen, Diebe, Ketzer, Mörder und Klostersuger bedacht. Scherer verteidigt sich, er habe bisher das Recht gehabt, Waren an Freunde und Verwandte abzugeben. Er habe zudem dem Boten eines Zugers ein Stück Seide von einer Qualität, die von den hiesigen Händlern nicht geführt werde, verkauft. Dieses sei beschlagnahmt worden, worauf er Beschimpfungen ausgestossen habe. Für diese bitte er um Verzeihung. Es wird bestimmt, dass die Beschimpfungen nicht ehrverletzend gewesen seien. Scherer wird gestützt auf eine Urkunde von 1595 jeder Detailhandel untersagt, solange er keinen Verkaufsladen einrichet. Aus Gnade wird ihm eine Busse von 50 Pfund an die Stadt sowie die Übernahme der Verkünder- und Rednerkosten auferlegt. Er wird erst aus dem Rathaus entlassen, wenn er die Beiträge bezahlt hat. Die konfiszierte Ware wird ihm wieder zugestellt. Sekretsiegel der Stadt Zürich. |
Creation date(s): | 1/11/1639 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
Ausprägung: | analog |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Dimensions W x H (cm): | 63 x 46 (Plica: 9) |
Trägermaterial: | Pergament |
Language: | Deutsch |
Siegel: | Siegel in Holzkapsel hängt |
Vermerke und Zusätze: | Urthelbrieff wegen ungrümbten scheltungen von H[ans] Casper Schärer beschechen gegen einer loblicher zuonfft zur Saffran ettlichen herren. Anno 1639 den letzten tag jenner (Dorsualnotiz, 17. Jh.) |
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Weitere Angaben |
Provenienz: | Zunft zur Saffran |
Abliefernde Stelle: | Zunft zur Saffran; Ablieferung vom 12.06.1929 (Depositum) |
Aktenzeichen: | Numero 23.a. trucke 1. b. 3. Numero 3.; Alte Nummer 88.23a (siehe Verzeichnis Januar 1933, W I 6.10) |
Publikationen: | Teiledition: QZZG, Bd. 2, Nr. 850 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | W I 6.4.36 |
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Containers |
Number: | 2 |
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Usage |
End of term of protection: | 1/11/1669 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4207031 |
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