C II 17, Nr. 177 a Graf Wilhalm von Montfort, Herr zu Tettnang, wird im Streit zwischen dem Abt von Rinow sowie den Brüdern Ritter Hainrich, Hans genannt Molle und Hans genannt Bitterly Truchsaess von Diessenhoven um Vermittlung gebeten und setzt den beiden Parteien auf den Jakobstag (25. Juli) ei

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 17, Nr. 177 a
Title:Graf Wilhalm von Montfort, Herr zu Tettnang, wird im Streit zwischen dem Abt von Rinow sowie den Brüdern Ritter Hainrich, Hans genannt Molle und Hans genannt Bitterly Truchsaess von Diessenhoven um Vermittlung gebeten und setzt den beiden Parteien auf den Jakobstag (25. Juli) einen Tag in der Stadt Ravenspurg; die Truchsessen ernennen als Zusatz die Ritter Hans Conrat von Bodmen und Lienhart von Jungingen, der Abt Hainrich von Gachnang genannt Munch und Hans von Sal, Schultheiss von Winterthur. Die beiden Ritter schlagen vor, dass die Truchsessen in dreimal 14 Tagen sowie 3 Tagen ausbringen sollen, dass sie, die Leute von Trullikon und andere Untertanen dort in Oerlingen Güter und Lehen haben, wo der Abt einen Weiher zu errichten begonnen hat. Die Vertreter des Abtes halten hingegen fest, dass der Abt nur auf seinem eigenen Boden oder mit Einwilligung der Betroffenen den Weiher stauen und weder Besitz- noch Vogtrechte der Truchsessen in Mitleidenschaft ziehen soll; die Truchsessen oder die Leute von Trullikon können aber in der erwähnten Frist eine Schädigung nachweisen. Angesichts der beiden unterschiedlichen, schriftlich und besiegelt abgegebenen Vorschläge nimmt der Graf eine Bedenkzeit und folgt jetzt dem Vorschlag der Klosterzusätzer. Auf Bitte beider Parteien stellt er ihnen einen Brief aus; der vorliegende ist für den Abt bestimmt. Der Graf siegelt.
Brief:Graf Wilhalm von Montfort, Herr zu Tettnang, wird im Streit zwischen dem Abt von Rinow sowie den Brüdern Ritter Hainrich, Hans genannt Molle und Hans genannt Bitterly Truchsaess von Diessenhoven um Vermittlung gebeten und setzt den beiden Parteien auf den Jakobstag (25. Juli) einen Tag in der Stadt Ravenspurg; die Truchsessen ernennen als Zusatz die Ritter Hans Conrat von Bodmen und Lienhart von Jungingen, der Abt Hainrich von Gachnang genannt Munch und Hans von Sal, Schultheiss von Winterthur. Die beiden Ritter schlagen vor, dass die Truchsessen in dreimal 14 Tagen sowie 3 Tagen ausbringen sollen, dass sie, die Leute von Trullikon und andere Untertanen dort in Oerlingen Güter und Lehen haben, wo der Abt einen Weiher zu errichten begonnen hat. Die Vertreter des Abtes halten hingegen fest, dass der Abt nur auf seinem eigenen Boden oder mit Einwilligung der Betroffenen den Weiher stauen und weder Besitz- noch Vogtrechte der Truchsessen in Mitleidenschaft ziehen soll; die Truchsessen oder die Leute von Trullikon können aber in der erwähnten Frist eine Schädigung nachweisen. Angesichts der beiden unterschiedlichen, schriftlich und besiegelt abgegebenen Vorschläge nimmt der Graf eine Bedenkzeit und folgt jetzt dem Vorschlag der Klosterzusätzer. Auf Bitte beider Parteien stellt er ihnen einen Brief aus; der vorliegende ist für den Abt bestimmt. Der Graf siegelt.
Creation date(s):8/7/1430
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Tettnang, Montfort, Wilhelm von, Graf; Rheinau (Benediktinerkloster), Weiher in Örlingen; Rheinau (Benediktinerkloster), Abt; Diessenhofen, Truchsess, Heinrich, Ritter; Diessenhofen, Truchsess, Hans, gen. Molli; Diessenhofen, Truchsess, Hans, gen. Bitterli; Ravensburg; Winterthur, Schultheiss, Sal, Hans von; Trüllikon, Vogtei, Vogt, Truchsess; Trüllikon; Kleinandelfingen, Örlingen, Weiher
Personenregister URStAZH:Montfort, Wilhelm von, Graf; Truchsess von Diessenhofen, Johans, gen. Bitterli; Truchsess von Diessenhofen, Johans, gen. Molli; Truchsess von Diessenhofen, Heinrich, Ritter; Bodman, Hanskonrad von, Ritter; Jungingen, Lienhard von, Ritter; Gachnang, Heinrich von, gen. Münch; Sal, Johans von, Schultheiss von Winterthur

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 7282
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 17, Nr. 177 a
 

Usage

End of term of protection:8/7/1510
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393994
 

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