C I, Nr. 262 Ruodolf Landamman von Bremgarten beurkundet, dass Bürgermeister, Räte und Bürger der Stadt Zurich ihn für zehn Jahre als Bürger aufgenommen haben und danach für so lange, bis er das Burgerrecht wieder aufgibt, und schwört einen Eid. Zürich schützt Landamman wie einen eingesessenen Bür

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 262
Title:Ruodolf Landamman von Bremgarten beurkundet, dass Bürgermeister, Räte und Bürger der Stadt Zurich ihn für zehn Jahre als Bürger aufgenommen haben und danach für so lange, bis er das Burgerrecht wieder aufgibt, und schwört einen Eid. Zürich schützt Landamman wie einen eingesessenen Bürger ausser bei Konflikten, die älter sind als die Verburgrechtung oder mit der Leibeigenschaft zusammenhängen. Landamman bezahlt jährlich als Steuer auf den Kreuztag im Mai (3. Mai) einen Rheinischen Goldgulden, solange er nicht in Zürich wohnhaft ist. Lässt er sich aber in Zürich nieder, entfällt dieses Geld, dafür muss er die üblichen Steuer- und Dienstpflichten übernehmen. Landamman darf während dieser zehn Jahre nur mit Einwilligung Zürichs das Burgrecht aufgeben, danach nach Stadtbuch und -recht. Landamman siegelt.
Brief:Ruodolf Landamman von Bremgarten beurkundet, dass Bürgermeister, Räte und Bürger der Stadt Zurich ihn für zehn Jahre als Bürger aufgenommen haben und danach für so lange, bis er das Burgerrecht wieder aufgibt, und schwört einen Eid. Zürich schützt Landamman wie einen eingesessenen Bürger ausser bei Konflikten, die älter sind als die Verburgrechtung oder mit der Leibeigenschaft zusammenhängen. Landamman bezahlt jährlich als Steuer auf den Kreuztag im Mai (3. Mai) einen Rheinischen Goldgulden, solange er nicht in Zürich wohnhaft ist. Lässt er sich aber in Zürich nieder, entfällt dieses Geld, dafür muss er die üblichen Steuer- und Dienstpflichten übernehmen. Landamman darf während dieser zehn Jahre nur mit Einwilligung Zürichs das Burgrecht aufgeben, danach nach Stadtbuch und -recht. Landamman siegelt.
Creation date(s):5/8/1419
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Bremgarten, Landammann, Rudolf; Zürich, Burgrecht, Landammann, Rudolf; Zürich, Bürger, Landammann, Rudolf; Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Stadtbuch
Personenregister URStAZH:Landammann, Rudolf

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6313
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 262
 

Usage

End of term of protection:5/8/1449
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393025
 

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