C I, Nr. 598 (fol. 17-18) König Sigmund beurkundet, dass er seinen Oheim Herzog Fridrich zu Oesterrich wieder in Gnade aufgenommen und mit ihm die Übereinkunft getroffen hat, dass Fridrich alle Schlösser, Länder und Leute, die ans Reich gelangt waren, an sich lösen darf. Ausgenommen ist alles, was

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 598 (fol. 17-18)
Title:König Sigmund beurkundet, dass er seinen Oheim Herzog Fridrich zu Oesterrich wieder in Gnade aufgenommen und mit ihm die Übereinkunft getroffen hat, dass Fridrich alle Schlösser, Länder und Leute, die ans Reich gelangt waren, an sich lösen darf. Ausgenommen ist alles, was die Eidgnossen innehaben, vor allem was vom Reich empfangen wurde. Auf Bitte von Bürgermeister, Räten und Bürgern der Städte Schafhusen und Rinfelden, die früher zum Reich gehörten, dann aber versetzt wurden, kommen nun diese beiden Städte erneut und ewig ans Reich. Sigmund fordert die Städte Bern, Zurich, Solotern, Lutzern und andere mit ihnen verbundene Orte deshalb auf, die beiden Städte im Namen des Reiches gegenüber der Herrschaft von Oesterrich oder jemand anderem zu schützen. Ankündigung des königlichen Siegels.
Brief:König Sigmund beurkundet, dass er seinen Oheim Herzog Fridrich zu Oesterrich wieder in Gnade aufgenommen und mit ihm die Übereinkunft getroffen hat, dass Fridrich alle Schlösser, Länder und Leute, die ans Reich gelangt waren, an sich lösen darf. Ausgenommen ist alles, was die Eidgnossen innehaben, vor allem was vom Reich empfangen wurde. Auf Bitte von Bürgermeister, Räten und Bürgern der Städte Schafhusen und Rinfelden, die früher zum Reich gehörten, dann aber versetzt wurden, kommen nun diese beiden Städte erneut und ewig ans Reich. Sigmund fordert die Städte Bern, Zurich, Solotern, Lutzern und andere mit ihnen verbundene Orte deshalb auf, die beiden Städte im Namen des Reiches gegenüber der Herrschaft von Oesterrich oder jemand anderem zu schützen. Ankündigung des königlichen Siegels.
Creation date(s):5/27/1418
Creation date(s), remarks.:Freitag nach Fronleichnam
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Mömpelgard
Überlieferung:Abschrift
Trägermaterial:Papier
City:Österreich, Herzog, Habsburg, Friedrich von; Römisches Reich; Eidgenossen; Schaffhausen, Reichsunmittelbarkeit; Rheinfelden, Reichsunmittelbarkeit; Montbéliard; Mömpelgard siehe Montbeliard; Österreich, Herrschaft; Bern; Zürich; Solothurn; Luzern
Personenregister URStAZH:Luxemburg, Sigismund von, Römischer König; Habsburg, Friedrich von, Herzog

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6222; RI XI/1, Nr. 3230
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 598 (fol. 17-18)
 

Usage

End of term of protection:5/27/1438
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=392934
 

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