|
C I, Nr. 598 (fol. 17-18) König Sigmund beurkundet, dass er seinen Oheim Herzog Fridrich zu Oesterrich wieder in Gnade aufgenommen und mit ihm die Übereinkunft getroffen hat, dass Fridrich alle Schlösser, Länder und Leute, die ans Reich gelangt waren, an sich lösen darf. Ausgenommen ist alles, was
Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C I, Nr. 598 (fol. 17-18) |
Title: | König Sigmund beurkundet, dass er seinen Oheim Herzog Fridrich zu Oesterrich wieder in Gnade aufgenommen und mit ihm die Übereinkunft getroffen hat, dass Fridrich alle Schlösser, Länder und Leute, die ans Reich gelangt waren, an sich lösen darf. Ausgenommen ist alles, was die Eidgnossen innehaben, vor allem was vom Reich empfangen wurde. Auf Bitte von Bürgermeister, Räten und Bürgern der Städte Schafhusen und Rinfelden, die früher zum Reich gehörten, dann aber versetzt wurden, kommen nun diese beiden Städte erneut und ewig ans Reich. Sigmund fordert die Städte Bern, Zurich, Solotern, Lutzern und andere mit ihnen verbundene Orte deshalb auf, die beiden Städte im Namen des Reiches gegenüber der Herrschaft von Oesterrich oder jemand anderem zu schützen. Ankündigung des königlichen Siegels. |
Brief: | König Sigmund beurkundet, dass er seinen Oheim Herzog Fridrich zu Oesterrich wieder in Gnade aufgenommen und mit ihm die Übereinkunft getroffen hat, dass Fridrich alle Schlösser, Länder und Leute, die ans Reich gelangt waren, an sich lösen darf. Ausgenommen ist alles, was die Eidgnossen innehaben, vor allem was vom Reich empfangen wurde. Auf Bitte von Bürgermeister, Räten und Bürgern der Städte Schafhusen und Rinfelden, die früher zum Reich gehörten, dann aber versetzt wurden, kommen nun diese beiden Städte erneut und ewig ans Reich. Sigmund fordert die Städte Bern, Zurich, Solotern, Lutzern und andere mit ihnen verbundene Orte deshalb auf, die beiden Städte im Namen des Reiches gegenüber der Herrschaft von Oesterrich oder jemand anderem zu schützen. Ankündigung des königlichen Siegels. |
Creation date(s): | 5/27/1418 |
Creation date(s), remarks.: | Freitag nach Fronleichnam |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
|
Dokumentspezifische Merkmale |
Ausstellungsort: | Mömpelgard |
Überlieferung: | Abschrift |
Trägermaterial: | Papier |
City: | Österreich, Herzog, Habsburg, Friedrich von; Römisches Reich; Eidgenossen; Schaffhausen, Reichsunmittelbarkeit; Rheinfelden, Reichsunmittelbarkeit; Montbéliard; Mömpelgard siehe Montbeliard; Österreich, Herrschaft; Bern; Zürich; Solothurn; Luzern |
Personenregister URStAZH: | Luxemburg, Sigismund von, Römischer König; Habsburg, Friedrich von, Herzog |
|
Weitere Angaben |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Mikrofilm |
Publikationen: | Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6222; RI XI/1, Nr. 3230 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C I, Nr. 598 (fol. 17-18) |
|
|
Usage |
End of term of protection: | 5/27/1438 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=392934 |
|
Social Media |
Share | |
|
|