Kassationsgericht, 1801 (ca.)-2012 (Fonds)

Archive plan context


Title:Kassationsgericht
Inhalt und Form:Die Unterlagen des Kassationsgerichts bestehen zunächst aus Rechenschaftsberichten. Weiter sind Verwaltungsakten enthalten, darunter Präsidialgeschäfte, Weisungen, Entscheide, Korrespondenz, Personalakten und Protokolle der Verwaltungskommission und des Plenums. Im Bereich Jurisdiktion sind Eingangsbücher und Geschäftsregister, Verfahrensakten und Spruchbücher enthalten.
Creation date(s):approx. 1801 - 2012
Running meters:32.71
Number:869
Aktenbildner:Nachdem in verschiedenen Volksversammlungen 1867 eine Verbesserung und Vereinfachung des Gerichtswesens gefordert worden war, wurde das zürcherische Staatswesen durch die neue Kantonsverfassung von 1869 in direktdemokratischem Sinne umgestaltet. In der Abstimmung vom 14. Juni 1874 beschloss das Zürcher Stimmvolk die Einführung eines neuen Rechtspflegegesetzes und damit die Einsetzung des Kassationsgerichtes auf das Jahr 1875. Bereits 1880 wurde nach verschiedenen Vorstössen in einer Volksabstimmung die Vorlage für die erste Neugestaltung angenommen. Seither wurden verschiedene, das Kassationsgericht betreffende Gesetzesänderungen durchgeführt, und verschiedentlich wurde die Aufhebung dieser Instanz gefordert. Am 26. September 2010 haben die Zürcher Stimmberechtigten die Anpassung der Kantonsverfassung an die neuen Prozessgesetze des Bundes angenommen. Am 1. Januar 2011 ist die eidgenössiche Zivilprozess- und Strafprozessordnung inkraftgetreten. Am 30. Juni 2012 hat das Kassationsgericht seine Rechtssprechungstätigkeit eingestellt, und per 31. Dezember 2012 endete die Amtstätigkeit von Gerichtsleitung und Administration, welche die zur Auflösung des Gerichts noch notwendigen administrativen Arbeiten erledigten (GOG, § 211).
Das Kassationsgericht war zuständig für die Beurteilung zivilrechtlicher Nichtigkeitsbeschwerden gegen Entscheide des Obergerichtes in erster oder zweiter Instanz und gegen Entscheide des Handelsgerichtes. Im Strafprozess beurteilte das Kassationsgericht Nichtigkeitsbeschwerden (oft auch "Kassationsbeschwerden" genannt) gegen Entscheide des Obergerichtes in erster oder zweiter Instanz sowie gegen Entscheide des Geschworenengerichtes. Bei den Prozessen vor Kassationsgericht ging es primär um Verfahrensfragen (Gewährung des rechtlichen Gehörs, Respektierung der Parteirechte, Einhaltung der Prozessmaximen) sowie um Rügen wegen willkürlicher Annahmen bezüglich Sachverhalt und willkürlicher Beweiswürdigung. Auch die Überprüfung der richtigen Anwendung ausländischen Rechts erfolgte zu einem guten Teil durch das Kassationsgericht. Im Falle der Gutheissung einer Nichtigkeitsbeschwerde wurden die Akten zur Beweisergänzung im Sinne der Erwägung und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen, oder es wurde eine neue Regelung durch das Kassationsgericht angeordnet.
Sowohl die ordentlichen als auch die ausserordentlichen Mitglieder des Kassationsgerichts waren seit jeher im Nebenamt tätig. Die Richterschaft setzte sich traditionell aus Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich sowie aus Vertretern der Advokatur zusammen. Zum Zeitpunkt, als seine Aufhebung beschlossen wurde, verfügte das Kassationsgericht über zehn ordentliche Mitglieder, sechs Ersatzmitglieder sowie eine juristische und eine kaufmännische Kanzlei.

Benutzte Literatur:
Donatsch, Andreas (Hg.). 125 Jahre Kassationsgericht des Kantons Zürich, Festschrift, Zürich 2000 (Bibliothek StAZH: III CCc 42).

Benutzte Abkürzungen:
GOG: Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (Gerichtsorganisationsgesetz) vom 10.05.2010
Fondsgeschichte:Die Unterlagen des Kassationsgerichts gelangten mit sieben Ablieferungen (1995/040, 1998/003, 2000/032, 2002/023, 2004/046, 2005/023, 2007/011) im Zeitraum von 1995-2007 ins Staatsarchiv. Bislang wurden erst Prozessakten abgeliefert, wobei hinsichtlich der Erledigungsjahre 1916 bis 1962 eine Überlieferungslücke besteht. Die Art der Auswahl der Prozessakten der Folgejahre zur Endarchivierung veränderte sich oft; sie ist detailliert beschrieben beim Gliederungspunkt "Prozessakten". Grundsätzlich ist es so, dass in der Regel nur wenige Fälle pro Jahr endarchiviert wurden und werden, da die Prozessdossiers aufgrund der Funktion des Kassationsgerichts keine historisch relevante und nicht andernorts greifbare Akten enthalten. Dem Staatsarchiv noch nicht abgeliefert worden sind die Spruchbücher bzw. Protokolle des Kassationsgerichts ab 1914. Eine weitere Überlieferungslücke besteht bei den Verwaltungsakten, insbesondere bei den Personalakten.
Die Erschliessung wurde unter Leitung von Meinrad Suter sowie Matthias Wild von Monika Bach, Claudia Moritzi, Melanie Wyrsch sowie Regula Giger vorgenommen.
Die Ablieferungen 2011/015 und 2012/077 (Teil) wurden durch Jonilla Keller von Januar bis Juni 2013 als Bestand Z 531 bearbeitet.
Related material:Im Pertinenzarchiv: Y 63 (Prozessakten des Kassationsgerichts von 1906-1915), YY 21.1 - YY 21.21 (Protokolle des Kassationsgerichts von 1875-1913)
Im Provenienzarchiv: Die Fonds des Obergerichts, des Geschworenengerichts und des Handelsgerichts.
Bestände:DS 151, Z 114, Z 222, Z 352, Z 456, Z 531
Level:Fonds
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
YY 21 Protokolle des Kassationsgerichts, 1875-1913 (Klasse)

Siehe:
Y 63 Verfahrensakten des Kassationsgerichts, 1906-1915 (Dossier)
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3803
 

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