Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | W I 5.3 (fol. 40 v - 41 r) |
Title: | Urteil von Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich im Streit zwischen Rebleuten und Konstaffel um die Zunftzugehörigkeit von Lohnarbeitern im Rebbau |
Brief: | Bürgermeister, Kleiner und Grosser Rat der Stadt Zürich urteilen im Streit zwischen der zur Zunft zur Zimmerleuten gehörenden Gesellschaft der Rebleute einerseits und Beringer Schlik und seinem Sohn Felix andererseits sowie der Konstaffel als dritter Partei. Dies geschieht auf Klage der Rebleute, die der Meinung sind, dass Beringer Schlik und sein Sohn im Rebbau tätig sind und deshalb gemäss den Bestimmungen des Geschworenen Briefs der Gesellschaft der Rebleute beitreten sollten, was diese jedoch verweigern. Dem entgegnet Beringer Schlik, dass er keine Reben als Lehen mehr innehabe und neben dem Rebbau allerlei andere Handwerke ausübe. Aus diesem Grund bittet er um Mitgliedschaft bei der Konstaffel, wo er sich auch bereits habe einschreiben lassen. Sein Sohn Felix fügt bei, dass er keinen eigenen Haushalt führe und als Dienstgeselle im Tagelohn für verschiedene Arbeitgeber tätig sei. Die Konstaffel schliesslich weist auf die Bestimmung des Geschworenen Briefs hin, dass alle unzünftigen Personen zu ihrer Gesellschaft gehören sollten. Dies gelte auch für Beringer Schlik und seinen Sohn, zumal diese neben dem Rebbau auch andere Handwerke wie das Holzhauen ausübten. Nach Konsultation des Geschworenen Briefs urteilen Bürgermeister und Räte, dass sämtliche Personen, die im Rebbau tätig sind, ob eigenständig oder im Tagelohn sowie ungeachtet weiterer Tätigkeiten, der Gesellschaft der Rebleute und damit der Zunft zur Zimmerleuten beizutreten haben. Auf Bitte der Rebleute wird dieses Urteil als Urkunde ausgestellt. Die Aussteller siegeln mit dem Sekretsiegel der Stadt Zürich. |
Creation date(s): | approx. 1540 |
Entstehungsdatum, Original: | 12/30/1503 |
Ausprägung: | analog |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Abschrift |
Trägermaterial: | Papier |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Handwerk; Löhne; Zunft |
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Weitere Angaben |
Provenienz: | Zunft zur Zimmerleuten |
Abliefernde Stelle: | Zunft zur Zimmerleuten |
Publikationen: | Teiledition: QZZG, Bd. 1, Nr. 188 |
Weblinks: | Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 73 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | W I 5.3 (fol. 40 v - 41 r) |
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Related units of description |
Related units of description: | Siehe: B V 2 (fol. 132 r-v) Urteil von Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich im Streit zwischen Rebleuten und Konstaffel um die Zunftzugehörigkeit von Lohnarbeitern im Rebbau, 1503.01.09 (Dokument)
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1620 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3664735 |
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