W I 5.3 (fol. 40 v - 41 r) Urteil von Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich im Streit zwischen Rebleuten und Konstaffel um die Zunftzugehörigkeit von Lohnarbeitern im Rebbau, 1540 (ca.) (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 5.3 (fol. 40 v - 41 r)
Title:Urteil von Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich im Streit zwischen Rebleuten und Konstaffel um die Zunftzugehörigkeit von Lohnarbeitern im Rebbau
Brief:Bürgermeister, Kleiner und Grosser Rat der Stadt Zürich urteilen im Streit zwischen der zur Zunft zur Zimmerleuten gehörenden Gesellschaft der Rebleute einerseits und Beringer Schlik und seinem Sohn Felix andererseits sowie der Konstaffel als dritter Partei. Dies geschieht auf Klage der Rebleute, die der Meinung sind, dass Beringer Schlik und sein Sohn im Rebbau tätig sind und deshalb gemäss den Bestimmungen des Geschworenen Briefs der Gesellschaft der Rebleute beitreten sollten, was diese jedoch verweigern. Dem entgegnet Beringer Schlik, dass er keine Reben als Lehen mehr innehabe und neben dem Rebbau allerlei andere Handwerke ausübe. Aus diesem Grund bittet er um Mitgliedschaft bei der Konstaffel, wo er sich auch bereits habe einschreiben lassen. Sein Sohn Felix fügt bei, dass er keinen eigenen Haushalt führe und als Dienstgeselle im Tagelohn für verschiedene Arbeitgeber tätig sei. Die Konstaffel schliesslich weist auf die Bestimmung des Geschworenen Briefs hin, dass alle unzünftigen Personen zu ihrer Gesellschaft gehören sollten. Dies gelte auch für Beringer Schlik und seinen Sohn, zumal diese neben dem Rebbau auch andere Handwerke wie das Holzhauen ausübten. Nach Konsultation des Geschworenen Briefs urteilen Bürgermeister und Räte, dass sämtliche Personen, die im Rebbau tätig sind, ob eigenständig oder im Tagelohn sowie ungeachtet weiterer Tätigkeiten, der Gesellschaft der Rebleute und damit der Zunft zur Zimmerleuten beizutreten haben. Auf Bitte der Rebleute wird dieses Urteil als Urkunde ausgestellt.
Die Aussteller siegeln mit dem Sekretsiegel der Stadt Zürich.
Creation date(s):approx. 1540
Entstehungsdatum, Original:12/30/1503
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Handwerk; Löhne; Zunft

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Zimmerleuten
Abliefernde Stelle:Zunft zur Zimmerleuten
Publikationen:Teiledition: QZZG, Bd. 1, Nr. 188
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 73
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 5.3 (fol. 40 v - 41 r)
 

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B V 2 (fol. 132 r-v) Urteil von Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich im Streit zwischen Rebleuten und Konstaffel um die Zunftzugehörigkeit von Lohnarbeitern im Rebbau, 1503.01.09 (Dokument)
 

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End of term of protection:12/31/1620
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Physical Usability:Uneingeschränkt
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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3664735
 

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