C I, Nr. 1325 Heinrich von Hettlingen erklärt, er sei ein Diener von Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Zürich geworden, und verpflichtet sich mit drei reisigen Knechten, einem Renner und fünf Pferden auf ein halbes Jahr zu folgenden Bedingungen: Der Sold beträgt 80 Goldgulden. Zürich kommt

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1325
Title:Heinrich von Hettlingen erklärt, er sei ein Diener von Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Zürich geworden, und verpflichtet sich mit drei reisigen Knechten, einem Renner und fünf Pferden auf ein halbes Jahr zu folgenden Bedingungen: Der Sold beträgt 80 Goldgulden. Zürich kommt für den Verlust eines Pferdes auf. Wenn die Stadt Zürich innerhalb dieser Frist in Krieg gerät, muss Heinrich von Hettlingen auf ihre Mahnung samt Knechten und Pferden in die Stadt kommen und Zürich - allenfalls auch als ihren Hauptmann - während eines Jahres für 250 Goldgulden dienen. Als Hauptmann soll er alle dieser Funktion entsprechenden Rechte besitzen. Wenn Hettlinger Gefangene macht, während Zürich mit dem Stadtbanner im Felde liegt, soll er diese der Stadt ausliefern; die Gefangenen dürfen jedoch durch die Zürcher nicht umgebracht werden - ausgenommen sind Leute, welche sich vorher gegen die Stadt Zürich verfehlt haben. Heinrich von Hettlingen siegelt.
Brief:Heinrich von Hettlingen erklärt, er sei ein Diener von Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Zürich geworden, und verpflichtet sich mit drei reisigen Knechten, einem Renner und fünf Pferden auf ein halbes Jahr zu folgenden Bedingungen: Der Sold beträgt 80 Goldgulden. Zürich kommt für den Verlust eines Pferdes auf. Wenn die Stadt Zürich innerhalb dieser Frist in Krieg gerät, muss Heinrich von Hettlingen auf ihre Mahnung samt Knechten und Pferden in die Stadt kommen und Zürich - allenfalls auch als ihren Hauptmann - während eines Jahres für 250 Goldgulden dienen. Als Hauptmann soll er alle dieser Funktion entsprechenden Rechte besitzen. Wenn Hettlinger Gefangene macht, während Zürich mit dem Stadtbanner im Felde liegt, soll er diese der Stadt ausliefern; die Gefangenen dürfen jedoch durch die Zürcher nicht umgebracht werden - ausgenommen sind Leute, welche sich vorher gegen die Stadt Zürich verfehlt haben. Heinrich von Hettlingen siegelt.
Creation date(s):5/8/1408
Creation date(s), remarks.:Tagesdatierung
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Bürgerschaft; Zürich, Hauptmann; Zürich, Söldner
Personenregister URStAZH:Hettlingen, Heinrich von

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: Regula Schmid, "als ich [...] in irem krieg gedienet hat." Söldner aus der Zentralschweiz, 1300-1450, in: Gfr. 176, 2023, S. 27-44, hier S. 41-42, Nr. 2
Regest: URStAZH, Bd. 4, Nr. 5431
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1325
 

Usage

End of term of protection:5/8/1438
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=365685
 

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