Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | W I 11.1 |
Title: | Zunftbrief der Zunft zur Meisen |
Brief: | Bürgermeister, Kleiner und Grosser Rat der Stadt Zürich bestätigen kraft der ihnen verliehenen Freiheiten und des Geschworenen Briefes der Zunft zur Meisen ihre hergebrachten Rechte. Zur Zunft zur Meisen gehören die Weinschenken, Weinhändler, Sattler und Maler. Der Zunft steht es frei, vor den Stadtkreuzen ansässige Personen aufzunehmen, sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Mitgliedern der Zunft ist es nicht erlaubt, sich in gewerblichen Angelegenheiten mit Teilhabern ausserhalb der Zunft zu verbinden. Witwen behalten das Zunftrecht, solange sie sich nicht wieder neu verheiraten, bei Wiederverheiratung verfügt der neue Ehemann nicht über einen Anspruch auf das Zunftrecht der Ehefrau. Das öffentliche Bewirten von Gästen mit dem Verkauf von gekochten Speisen sowie Getränken ist den Mitgliedern der Zunft zur Meisen vorbehalten, ausgenommen davon sind einzig kleine Gastmähler unter Bekannten. Dies gilt für Laien ebenso wie für Geistliche, von der Regelung ausgenommen sind jedoch die Fischverkäufer, sofern sie Kunden bewirten, die Metzger, die Sulz verkaufen dürfen sowie die Stubenknechte der Zünfte, welche zum Verkauf der übrig gebliebenen Speisen befugt sind. Nicht der Zunft angehörige Personen, die mit Wein handeln, dürfen diesen nur durch ein Zunftmitglied ausschenken lassen. Wer gegen die in dieser Urkunde enthaltenen Bestimmungen verstösst, soll gegenüber der Stadt mit dem Betrag von einem Pfund und fünf Schilling gebüsst werden sowie zusätzlich der Zunft dieselbe Summe entrichten. Konstaffel und Zünfte sollen sich im Falle von Streitigkeiten an Bürgermeister und Rat wenden, ohne deren Zustimmung sie nicht berechtigt sind, an den ihnen bestätigten Rechten etwas zu ändern. Die Aussteller siegeln mit dem Stadtsiegel. |
Creation date(s): | 12/11/1490 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
Ausprägung: | analog |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Dimensions W x H (cm): | 44.5 x 31.5 (Plica: 6.5) |
Trägermaterial: | Pergament |
Language: | Deutsch |
Siegel: | 1 Siegel: Stadt Zürich, Wachs, rund, angehängt an Schnur, beschädigt |
Schlagwörter: | Fürkauf; Handel; Nahrungsmittel; Stubengesellschaft; Wein; Wirtshaus; Verwitwung; Zunft |
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Weitere Angaben |
Provenienz: | Zunft zur Meisen |
Abliefernde Stelle: | Zunft zur Meisen, Ablieferung vom 11.09.1937 (Depositum) |
Aktenzeichen: | 51 |
Publikationen: | Teiledition: QZZG, Bd. 1, Nr. 169/II |
Weblinks: | Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 48 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | W I 11.1 |
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Containers |
Number: | 2 |
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Related units of description |
Related units of description: | Siehe: B III 6 (fol. 40 v - 41 r) Zunftbrief der Zunft zur Meisen, 1516 (ca.)-1518 (ca.) (Dokument)
Siehe: B II 5 (fol. 62 v - 63 r) Zunftbrief der Zunft zur Meisen, 1490.12.11 (Dokument)
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Usage |
End of term of protection: | 12/11/1510 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3290430 |
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