Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C II 1, Nr. 1060 b |
Title: | Stiftung von Hans Heinrich Bluntschli und seiner Ehefrau Susanna Stoll zugunsten der Armen zu Stadt und Land |
Brief: | Hans Heinrich Bluntschli und seine Ehefrau Susanna Stoll vermachen testamentarisch tausend bzw. zweihundert Pfund in guten Schuldbriefen zwecks Gründung einer Stiftung zur Unterstützung der Armen in der Stadt und auf dem Lande und anderer solcher, die in entlegenen Dörfern wie Fischenthal oder Turbenthal wohnen und im Winter wegen Schnees keine Arbeit in der Stadt holen oder abgeben können. Die Verteilung der Zinsen von diesem Kapital im Betrag von sechzig Pfund unter 25 ausgewählten und auf eine Liste aufgenommenen Personen soll jeweils am 13. Juli (St. Heinrichs Tag) vollzogen werden; die jährliche Unterstützung beträgt zwei Pfund acht Schilling. Nötigenfalls dürfen die Teilbeträge am 11. August (Susannentag) ausbezahlt werden. Stürbe ein Empfänger der Rente nach dem 13. Juli, so sollen seine Hinterlassenen deren angemessenen Teil erhalten; an die Stelle der Verstorbenen sollen andere Anwärter aufgenommen werden. Würde es zur Zeit des Ablebens der Stifter in ihrem Nachlass an guten Schuldbriefen mangeln, so sind dazu die Zinsen von ihrem oberen Haus an der Kruggass, genannt zur Strussfedern, bis auf Weiteres zu verwenden. Die Stiftung untersteht der Kontrolle der verordneten Schirmvögte; als deren Verwalter und Verteiler der Spenden setzt der Stifter seinen Vetter und Gewatter Wachtmeister Hans Rudolf Engelhart, Spengler, und dessen Nachkommen ein; findet sich aber in dessen Geschlecht kein tauglicher Mann, so geht die Verwaltung entweder auf seinen Vetter und Gevatter Hans Konrad Vogel, Weber, oder Vetter Gevatter Hans Ulrich Nägeli, Schneider, und deren Nachkommen über; alle drei Verwandten sind Tochtermänner seiner Schwester Barbara Blüntschli selig, Leutnants Nötzlis Ehefrau. Hans Heinrich Bluntschli stiftet weiter hundert Gulden in einem guten Schuldbrief, um die Arbeit der Verwalter mit den Zinsen zu entlohnen. Der Verwalter ist verpflichtet, alle zwei oder drei Jahre die Rechnungen den Schirmvögten vorzulegen. Die Stiftung soll keinesfalls dem Almosen- oder einem anderen Amt einverleibt werden, sondern eine private Institution bleiben. Hans Heinrich Blüntschli unterschreibt und siegelt mit seiner Petschaft. Susanna Stoll unterschreibt und siegelt mit der Petschaft ihres Vaters selig. |
Creation date(s): | 11/24/1717 |
Creation date(s), remarks.: | wintermonet |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Trägermaterial: | Papier |
Siegel: | Zwei Petschaftsiegel aufgedrückt |
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Weitere Angaben |
Former reference codes: | C II 1, Nr |
Provenienz: | Chorherrenstift Grossmünster |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Mikrofilm |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C II 1, Nr. 1060 b |
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Usage |
End of term of protection: | 11/24/1747 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=316697 |
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