H Spitalarchiv, 15. Jh.-19. Jh. (Fonds)

Archive plan context


Ref. code:H
Title:Spitalarchiv
Inhalt und Form:Archiv des mittelalterlichen Armenspitals und der frühneuzeitlichen Heil- und Pfleganstalt bis 1833 bzw. 1878.
Bücher (H I) und Akten (H II).
Die Urkunden sind in den Fonds C II 18 und C II 19 zu finden, die Rechnungen der Spanweid im Finanzarchiv (F III 48).
Creation date(s):15th cent. - 19th cent.
Running meters:53.00
Number:1071
Aktenbildner:Das heutige Kantonsspital ist aus der hochmittelalterlichen Stiftung eines Spitals (wohl der Zähringer, noch vor 1204) hervorgegangen. Es erlebte schon vor seiner Umwandlung in ein Universitätsspital im Jahr 1833 zahlreiche Veränderungen. Ursprünglich - eine Gründungs- oder Stiftungsurkunde ist nicht überliefert - Hospiz für Reisende und durch Krankheit arm gewordene Nicht-Zürcherbürger, die von Laienbrüdern gepflegt und versorgt wurden, mutierte es zum (weltlichen) Heiliggeist- und im 15. Jahrhundert zum Bürgerspital; 1804 wurde es Kantonsanstalt und schliesslich, 1833, auch Universitätsspital. Einst geistlich ausgerichtetes Hospiz, wurde es wohl schon vor 1300 zu einer reinen Pflegeinstitution und im Verlauf des 16. Jahrhunderts zur Heil- oder Behandlungsanstalt.
Zu den kranken und bedürftigen Fremden des geistlichen Spitals der Anfangszeit gesellten sich, erstmals aktenkundig im 14. Jahrhundert, Pfründner, die bis ins 19. Jahrhundert eine bedeutende Quelle bildeten für das materielle Wohl des Spitals. Im 14./15. Jahrhundert trifft man in den Akten auf Zürcher Bürger, die infolge körperlicher Gebrechen (Taubstumme, Epileptiker, Blinde) nicht mehr für sich selbst sorgen konnten. Stadtzürcher waren als Pfleglinge, später als Patienten, im Mittelalter eher, erst recht aber seit der Mitte des 16. Jahrhundert in der Minderheit. Ein Ratsbeschluss von 1550, die Krankenabteilung auszubauen und darin auch arme Kranke der Zürcher Landschaft aufzunehmen, führte dazu, dass diese Leute bis tief ins 19. Jahrhundert die Patientenmehrheit des Spitals bildeten. Auch Personen anderer eidgenössischer Stände (z. B. Glarus) suchten das Spital auf (vgl. Gschau-Akten und Gschau-Manuale). In der Frühen Neuzeit, bedingt durch die Reformation und die Herausbildung eines eigentlichen Heilungs- und Gesundheitswesens, erweiterte sich der Spitalbetrieb: ein Armenspeiselokal (der Mushafen) und eine Gebärabteilung (vgl. die Hebammenverordnung, die Hebammenprüfungsfragen und weitere Unterlagen von 1536 ff. in den Gschau-Akten), wurden eingerichtet, zudem wurden Irre aufgenommen. Die Stadt ihrerseits nutzte das Spital wohl schon vor der Reformation für gewisse eigene Zwecke, so zum Beispiel als Gefängnis; 1538 liess sie auf dem Spitalgelände einen Marstall errichten, ja sogar eine Feuerwehr installieren, die auch der Stadt zu dienen hatte (vgl. die Erkenntnisse H I 257 ff.). Entlassen wurden Pfleglinge und Patienten auch in der Frühen Neuzeit nach dem mittelalterlichen Grundsatz dann, wenn sie wieder für sich selbst sorgen konnten. Da das Spital durch die Entwicklung in Chirurgie und Heilwesen aber immer mehr zur Heilanstalt wurde und bis zum Neubau von 1842 ohnehin chronisch an Platzmangel litt, wich dieser Grundsatz allmählich auch anderen Prärogativen.
Das Insassen- oder Patientenamalgam des alten, mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Spitals, wenn auch aufgeteilt auf verschiedene Häuser und Räume, löste sich im Zug der Spezialisierung, vor allem aber der Akademisierung der Medizin im Verlauf des 19. Jahrhunderts auf. Vorher schon hatten die Blinden und Taubstummen eine eigene Bleibe erhalten (Initiativen des Stadtarztes Johann Jakob Hirzel), 1816 wurde auf dem alten Spitalareal eine Irrenanstalt errichtet, 1834-1842 kam es zum Krankenhausbau am Zürichberg, und 1870 stand die spätere Psychiatrische Klinik Burghölzli bereit. Die Anzahl Pfründner nahm im 19. Jahrhundert stetig ab.
Das Spital arbeitete aus naheliegenden Gründen mit dem Siechenhaus (für Leprose) St. Moritz an der Spanweid (gegründet im 14. Jahrhundert) und dem Blatternhaus am Oetenbach (1496 entstanden) zusammen, wo nicht nur, aber zeitweise vorwiegend, z. B. nach den Mailänderzügen, Syphiliskranke untergebracht waren. Mit dem alten Spital oder Kantonsspital vereinigt wurde die Spanweid 1834 respektive 1844. Das Blatternhaus hingegen, dessen Kranke zeitweise in der Spanweid versorgt waren, wurde 1842 aufgehoben. Die Syphiliskranken kamen dann in die für sie geschaffene Spezialabteilung im neuen Kantonsspital am Zürichberg. Aus diesen Gründen befinden sich die Archivalien dieser zwei weltlichen Einrichtungen (inklusive jene des zur Spanweid geschlagenen säkularisierten Lazariterhauses Gfenn bei Dübendorf) im Spitalarchivfonds.
Das Ausscheiden der Laienbrüder aus der Spitalführung (vor 1300) bewirkte einerseits den Wegfall der frommen Begründung der Krankenpflege und ermöglichte anderseits dem Zürcher Rat eine Einflussnahme auf das Spital: 1300 wird der erste bürgerliche Spitalmeister ernannt und 1323 legt der Rat den Spitalzweck neu fest. Bis 1576 bestimmte er auch über die Aufnahme von Kranken oder Gebrechlichen. Nach 1577 entschied dies die Grosse oder Wund-Gschau allein (vgl. die Gschau-Manuale; über die Pfründneraufnahme entschied der Spitalpfleger). Der Rat wurde auch zur obersten Disziplinar- und Rechtsinstanz und wählte Spitalmeister und Spitalpfleger. Zunehmender Einfluss desselben manifestiert sich aber erst Ende des 15. Jahrhunderts und noch mehr ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Die vermehrte Einflussnahme vor allem im Bereich der wirtschaftlichen Verwaltung wurde zum Teil durch Misswirtschaft der Spitalpfleger provoziert, im Spitalbetrieb wiederum durch die staatliche Übernahme der Armenpflege nach der Reformation (Errichtung des Mushafens; 1602 verordnete der Rat, die hospitalisierten Almosenempfänger hätten eine Kennmarke zu tragen) und das sich im Rat manifestierende Interesse an der Gesundheit der Bevölkerung, die zeitweise durch gravierende Seuchen bedroht war. So wurden zum Beispiel 1491 die Aussatz-Schau und 1576 die Wundgschau geschaffen. Anfang des 16. Jahrhunderts erscheint in den Akten ein Spitalarzt, und nach 1550 pflegt der Stadtarzt in der Siechstube des Spitals. 1551 erliess der Rat eine Pflichtenordnung für den Spitalscherer, der gemäss der neuen Verordnung von 1704 (bis 1798) in der Wundgschau (zusammengesetzt aus Ärzten und einigen Ratsmitgliedern) sass, die nicht nur Kranke zwecks Aufnahme ins Spital untersuchte, sondern auch gerichtsmedizinische Funktionen erfüllte (aussergewöhnliche und andere Todesfälle, Eheunfähigkeitsüberprüfung). Auch in die Arzneiherstellung am Spital mischte sich der Rat ein (1688: Verbot der Eigenherstellung, Bezug der Arzneien aus der Stadtapotheke, 1810: Gründung der staatlichen Armenapotheke, vgl. die Gschau-Akten sowie die Akten unter H II 5).
Vom 14. Jahrhundert über die Entstehung der Kantonalanstalt von 1804 hinaus bis zum Gesetz über die neue Verwaltung des Kantonsspitals vom 15. April 1833 wurde der Spitalbetrieb quasi vom Spitalmeister (und dessen Frau) geführt (vgl. OS 3, S. 112-114). Mit Ausnahme des Spitalpflegers und Spitalschreibers ernannte der Spitalmeister die wirtschaftlichen Verwalter wie die Kornmeister, Bäcker, Müller, Kellermeister. Seine Stellung gewann von der Frühen Neuzeit bis zur Helvetik stetig an Gewicht, während die Rolle des wirtschaftlichen Leiters des Spitals, des Spitalpflegers, in dieser Zeit konstant an Bedeutung verlor, umso mehr, als der Rat die Spitalökonomie immer mehr kontrollierte (er genehmigte schon im Spätmittelalter die Spitalrechnung des Pflegers und nahm unter anderem Einfluss auf die Pfründneraufnahme, über die eigentlich der Spitalpfleger bestimmte). Die Spitalgemeinschaft setzte sich bis zum völligen Wandel 1833 aus Spitalmeister, Angestellten, Hauskindern und Insassen zusammen. Sie wurde im Spätmittelalter und danach in zunehmendem Masse von Verordnungen, Geboten und Verboten geregelt. Der Rat richtete in schwerwiegenderen Übertretungsfällen (vgl. die Urteilsbücher und Erkenntnisse). Von 1494 ist denn auch eine Disziplinarordnung bekannt, die der Rat 1548 bestätigte.
Die grosse Wende in der Betriebsorganisation (die Spanweid eingeschlossen) trat nicht schon 1804 ein, als das alte Spital eine staatliche Krankenanstalt wurde, sondern erst mit dem Gesetz von 1833, das den Betrieb dem Finanzamt unterstellte. In der neu ernannten Aufsichtskommission, Spitalpflege genannt, musste auch ein Vertreter des Gesundheitsamtes sitzen. Mit der Übersiedlung der Krankenabteilung in den Neubau am Zürichberg (Schönhausgut) 1842 und der Einführung der allgemeinen Spitaltaxe 1848, weil der noch vorhandene Spitalbesitz die Kosten nicht mehr deckte, war der Übergang vom mittelalterlichen Armenspital zum Volksspital endgültig vollzogen. Gleichzeitig änderte sich auch die fachliche Krankenbetreuung radikal, eingeleitet durch das Unterrichtsgesetz vom 2. Oktober 1832, das die staatliche Krankenanstalt (Spanweid mit ehemaligem Blatternhaus am Oetenbach, Gebär- und Irrenanstalt auf dem alten Spitalareal inbegriffen) unter die Führung der Professoren der medizinischen, chirurgischen und geburtshilflichen Kliniken stellte, also zum Universitätsspital machte. Wund-Gschau, Archiater (Kantonsarzt), Poliater (Arzt der ambulanten Spitalstation), Stadt- und Spitalarzt wurden abgeschafft (vgl. das Gesetz über die ärztliche Besorgung der Cantonal-Krankenanstalten vom 20. Dezember 1832, in: OS 3, S. 5-7). Das moderne Spital war geboren.
Der Besitz des Spitals, dessen ältester Komplex seinerseits auf Land des Grossmünsterstifts stand, zeichnet sich bis zur Mediation durch eine beträchtliche Streulage aus, was seine Verwaltung immer wieder einmal zu ändern versuchte (z. B. im 15. Jahrhundert mit Abstossung gewisser Streugüter und Ankauf von Stadtbesitz in nächster Nähe zu den schon bestehenden Spitalgebäuden). Grosse Besitzerweiterung entstand durch die Inkorporation der St. Peter-Filiale in Schlieren, den Kauf des Kirchensatzes von St. Peter im 14. Jahrhundert, vor allem aber durch die Übernahme der säkularisierten Frauenklöster Selnau, St. Verena an der Brunngasse, des Besitzes der Brüder im Nessental und der Bruderschaft St. Peter nach der Reformation (vgl. dazu die Urbarien des Spitals). Weiteres Besitzwachstum, wenn auch im kleineren Rahmen, gab es durch die Pfrundverträge und vor der Reformation, solange das Spital noch über eine eigene Kapelle und Altäre verfügte, durch Schenkungen und (Jahrzeit-) Stiftungen zum Seelenheil. Trotz dieses ansehnlichen Besitzes erlebte die Wirtschaft des Spitals, durch Kriege (unter anderem den Alten Zürichkrieg), aber auch durch eigene Misswirtschaft hervorgerufen, viele Einbrüche. Das Spital lebte bis ins 19. Jahrhundert von den klassischen Einnahmen und Produkten einer Grundherrschaft, den Pfrundeinkäufen und aus den Gefällen der verstorbenen Pfründner und Insassen, die aber mehrheitlich aus der Landschaft stammten. Eine bedeutende Einnahmequelle der Frühneuzeit stellten die Legate hauptsächlich von Stadtbürgern dar. Vor der Helvetik verordnete der Rat eine Remedur genannte Verwaltungsänderung, da die wirtschaftliche Lage trotz allem unbefriedigend war. Sie verordnete unter anderem die Scheidung in eine äussere und eine innere Verwaltung (vgl. die Protokolle H I 280 ff.). Mit Letzterer war das eigentliche Spitalwesen gemeint, Erstere betraf die Betriebsverwaltung, den Besitz inbegriffen. In der inneren Verwaltung kam es dabei zur Aufstockung des Pflegepersonals, Lohnerhöhungen, der Errichtung einer eigenen Fabrik, in der arbeitsfähige Insassen auch zu therapeutischen Zwecken beschäftigt wurden (z. B. Näherei) und auch zu neuen Statuten. Die Umsetzung der Remedur geriet durch die Helvetische Revolution ins Stocken, setzte sich aber über 1804 hinaus positiv fort. Nach der Helvetischen Revolution besass das Spital in Stadtnähe noch sieben Lehenhöfe und drei Weinhandlehen, wo auch Spitalinsassen beschäftigt waren. Der Verlust der Zehnten wurde durch Pachten wettgemacht. Nach 1834 wurde die Naturalwirtschaft und damit auch der grundherrliche Spitalbesitz sukzessive abgebaut.
Das mittelalterliche Spital befand sich im Anschluss an das Predigerkloster bzw. an die Predigerkirche am Wolfbach, erstreckte sich anfänglich über den heutigen Zähringerplatz hinaus Richtung Niederdorfstrasse (vgl. Stadtplan von Jos Murer von 1576), dann aber, auch nördlich, über die heutige Mühlegasse, also über die heutige Zentralbibliothek hinaus. Das Klostergebäude des ehemaligen Dominikanerkonvents wurde nach der Reformation ebenfalls Spitalgebäude. Nach dem Wegzug der eigentlichen Krankenabteilung in das neu geschaffene Kantons- und Universitätsspitalgebäude am Zürichberg im Jahr 1842 (Schönhausareal, vgl. die Akten und Protokolle zum Bauwesen), der Auflösung der Irrenanstalt anlässlich der Fertigstellung der Psychiatrischen Universitätsklinik Burghölzli 1870 und schliesslich nach dem Umzug der Gebäranstalt in das neue Kantonsspital am Zürichberg 1875 verwaisten die alten Spitalräumlichkeiten und wurden bald darauf abgerissen.
Fondsgeschichte:Der vorliegende Fonds enthält die 1874/1875 und 1885 von der damaligen Spitalverwaltung ins Staatsarchiv verbrachten Archivalien des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Spitalarchivs bis 1804 bzw. 1833/(1842) sowie gebundene Archivalien des neuen Kantons- und Universitätsspitals am Zürichberg von (1833)/1842 bis 1876/1878 . Bei der Erschliessung der Ablieferungen wurden die Urkunden des Spitalarchivs zur Archivabteilung C (Urkunden) geschlagen (ca. 1700 Urkunden des Spitals, C II 18; ca. 1400 Urkunden von Spanweid und der Lazariter in Gfenn, C II 19) und die Rechnungen der Spanweid im Finanzarchiv (F III 48) untergebracht. Die Urkunden stellen die älteste Überlieferung des Spitals dar. Der vorliegende Fonds setzt erst ungefähr im 15. Jahrhundert ein; dessen kopiale Überlieferung schon im 13. Jahrhundert.
Der Fonds setzt sich aus Büchern (H I) und losen Akten (H II) zusammen und enthält auch die Archivalien der zum Spital geschlagenen säkularisierten Klöster, der weltlichen Stiftungen Spanweid und Blatternhaus am Oetenbach sowie der Lazariter in Gfenn.
Abgesehen von den Urbarien sind die Bücher thematisch nur schwer strukturierbar. Zumindest bis zur Remedur von 1780-1804 greifen ihre Bereiche ineinander über (für die Führung des Archivs bis 1833 war der vom Spitalpfleger ernannte Spitalschreiber verantwortlich), und gewisse Bücher wurden trotz institutioneller Veränderungen weitergeführt, über 1804, zum Teil über 1833 hinaus. Ein endgültiger und eindeutiger Schnitt in Betriebs- und Geschäftsbuchführung manifestiert sich erst 1842 mit dem Bezug des neuen Spitalkomplexes am Zürichberg (vgl. z. B. die Patientenverzeichnisse).
Einige Archivalien zum vorliegenden Fonds liegen in der Zentralbibliothek Zürich, darunter die ersten Krankenjournale des Spitals aus der Hand des Chirurgen Johann Konrad Meyer der Jahre 1781-1783 (ZB Zürich, Ms Car. XV 10 m-o, 3 Bände).
Die Fortsetzung der hier überlieferten Archivalien, für die losen Akten ab ca. 1798, für die gebundenen Akten ab ca. 1833 bzw. 1876, befindet sich in den entsprechenden Beständen der Archivabteilungen S und N (Gesundheits- und Fürsorgewesen) und den entsprechenden Fonds im Provenienzarchiv.
Die Komplexität des Spitals als Grundherrschaft, Amt und gemeinnützige Institution, als Aufenthaltsort für Kranke, Sieche, Arme und Irre, als Arzneihersteller und ärztliches (Kompetenz-)Zentrum (Wundgschau) verursachte eine streckenweise sehr dichte und kohärente, vor allem aber vielfältige Aktenlage, die nicht nur Spitalgeschichte umfassend belegt, sondern auch als Vorgängerüberlieferung zum Fürsorge- und Gesundheitswesen (Heilmittelherstellung und -kontrolle, Seuchenbekämpfung) und zur Psychiatrie herangezogen werden kann. Für die Geschichte der Gerichtsmedizin (Visa et Reperta, auch für Ehescheidungsprozesse wegen Eheunfähigkeit), der Geburtshilfe, Chirurgie und Medizin wiederum sind die Gschau-Akten und Wundgschau-Manuale eine wahre Fundgrube.

Die Bände (H I) wurden 1934/1938 neu geordnet und erhielten dabei in den meisten Fällen auch neue Signaturen. Der alte Archivkatalog NN 588 dokumentiert alte und neue Signaturen.
Publications:- Zürcher Spitalgeschichte, hg. vom Regierungsrat des Kantons Zürich, 3 Bde., Zürich 1951-2000.
- KdS ZH NA III.I, S. 288-317.
- Hollenweger, Agnes: Als die Frauen noch aufrecht gebärten. Ein Beitrag zur Geschichte des Hebammenberufes auf der Zürcher Landschaft zur Zeit des Ancien Régime. Lizenziatsarbeit Universität Zürich, Zürich 1987.
- Schweizer, Paul. Geschichte des Zürcher Staatsarchives. Zürich 1894 (Neujahrsblatt des Waisenhauses in Zürich. 57).
- Wyder-Leemann, Elisabeth. Rechtsgeschichte des alten Spitals in Zürich, seiner Organisation und Entwicklung. Diss. Zürich 1952. [darin S. 105: Liste der Spitalmeister, 1526-1786]
- Wyder, Samuel. Lehenhöfe des Spitals Zürich in der näheren Umgebung der Stadt und ihre Weinerträge 1706 bis 1809, in: Zürcher Taschenbuch NF 120, 2000, S. 165-175.
Related material:Archivabteilung G (Grossmünsterarchiv); Archivabteilungen S und N (Gesundheits- und Fürsorgewesen), Archiv der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich (W I 3)
Bestände:H I und H II
Level:Fonds
Ref. code AP:H
Weblinks:Wyder 2000
 

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Related units of description:Siehe:
NN 588 Spitalarchiv: Bücher \ Archivabteilung H I, 1897 (Dossier)

Siehe:
PLAN E Kanton Zürich: Spitäler, 1600 (ca.)-1983 (Fonds)
 

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