C II 1, Nr. 1003 Schiedsspruch, dass das bisherige Krautmahl bei der Abgabe des Zehntens in Illnau abgeschafft und in eine Geldleistung der Zehntherren umgewandelt werden solle, 1580.06.26 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 1003
Title:Schiedsspruch, dass das bisherige Krautmahl bei der Abgabe des Zehntens in Illnau abgeschafft und in eine Geldleistung der Zehntherren umgewandelt werden solle
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Schaffhausen in Namen des Klosters Allerheiligen, Inhaber des grossen Zehntens in Illnau, inbegriffen Ober-Illnau (Illnau auf dem Berg), Nieder-Illnau, Bisikon (Bisssigkenn), Moosburg (Mosssberg), Rikon, (Rycken) mit beiden Mühlen Würglen und Mannenbeg, Effretikon, (Everetigken), Tagelswangen (Tagelschwanngen) samt Baltenswil (Baldischwyl), Ottikon mit dem Hof Luckhausen (Lugkhusenn), und wegen des eigenen Zehntens in Grafstal (Grasstal), Hertingen, Rossberg (Rosssburg), Kemleten und Billikon (Billigkenn), des Kyburger Zehntens, darunter Kyburg, Ettenhausen, Brünggen und First, des Zehntens in Winterberg, in den Höfen Kleinikon, (Kleinigken) und Eschikon (Eschigkenn), in den Höfen Mesikon (Messsigken), Horben (Horwen), Agasul (Agensul), des Zehntens in Guggenbühl, Tal und Bietenholz (Biettenholltz), und das Stift zum Grossmünster in Zürich, Inhaber einer Quart daselbst, gelangten an den Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich mit der Bitte, die folgende Angelegenheit regeln zu helfen. Nach einem alten Brauch wird in Illnau am Tage der Zehntenabgabe eine Mahlzeit, genannt das Krautmal (Schreibweise: Kruttmaal), abgehalten, deren Unkosten die Zehntenherren und die Quarter im Verhältnis zu ihrem Zehntenanteil bestreiten; die Zehntenleute, welche mit einem Zug bauen, dürfen sich daran zu zweit beteiligen, die, welche mit einem Zug bauen, allein. Die Stadt Schaffhausen und das Grossmünsterstift würden auch weiterhin dabei verbleiben, aber die Zehntenleute halten sich nicht daran: das letzte Jahr erschienen über 500 Personen statt etwa 300, und viele davon hielten kein Mass im Weintrinken zum Schaden der Gastgeber. Die Verordneten des Rats von Zürich, die Räte Seckelmeister Mathys Schwertzenbach, Hans Escher, Kaspar Tomman, der Vogt zu Kyburg, und Stadtschreiber Gerold Escher, die Anwälte der Stadt Schaffhausen Seckelmeister Hans Jakob Ziegler, Hans Bul, beide des Rats, der Pfleger des Klosters Allerheiligen, die Amtsleute des Klosters Konstanz, Keller und Alexander Stocker, ferner Hans Ulrich Harder, Schreiber daselbst, und Professor Jakob Ulrich, der Anwalt des Grossmünsterstiftes, kamen in Illnau zusammen, um eine Ordnung auszuarbeiten und eine Summe festzusetzen, in der Meinung damit den Zehntenleuten mehr Nutzen als mit einer Mahlzeit zu verschaffen.
Es wurde vereinbart: Die Mahlzeit wird abgeschafft. An deren Statt übergeben das Kloster Allerheiligen und das Grossmünsterstift am Tage der Zehntnabgabe zu Handen der Zehntenleute 54 Gulden Zürcher Währung, und zwar das Kloster 40 Gulden und das Stift 14 Gulden. Ausserdem soll das Stift den Anwälten des Klosters ein Viertel der Unkosten der Einschätzung des Zehntenanfalls ersetzen. Der Vogt zu Kyburg wird beauftragt den Betrag von 54 Gulden jährlich in Anwesenheit von zwei bis fünf ältesten Zehntenleuten einem vermögenden Zehntenmann zu leihen, Ablösung vorbehalten; die Zinsen sind am Tage der Zehntenabgabe abzuliefern und an das Kapital zu schlagen, welches die Zehntenleute im Notfall mit Zustimmung des Vogtes zu Kyburg angreifen dürfen. Das Hauptgut von 1080 Gulden ist nicht ablösbar, sondern soll bei den Zehntenherren und Quartern bleiben. Die Ordnung soll in die Offnung von Illnau aufgenommen und jährlich vorgelesen werden. Die Zehntenleute erklärten sich zufrieden, und ihre Vertreter Wälti Brüngger in Nieder-Illnau, Jagli Kun in Illnau, der Schmied Heini Kun in Rikon, Hans Wägman in Tagelswangen, Hans Willenmann in Ottikon, Barthli Kun in Grafstal, Peter Stiffel, Schultheiss zu Kyburg, Heini Keller in Kleinikon von Winterbergers, Wälti Wintsch in Horben, Ueli Kun in Guggenbühl und Heinrich Vischer von Bietenholz ersuchten den Vogt zu Kyburg, das Abkommen zu besiegeln.
Es siegeln: Mathys Schwertzenbach und Hans Escher, Ratsabgeordnete von Zürich, Hans Jakob Ziegler und Hans Bül in Namen des Klosters Allerheiligen, das Stift zum Grossmünster mit seinem Sekretsiegel (das Siegel des Pflegeamtes) und Kaspar Tomman, Vogt zu Kyburg.
Creation date(s):6/26/1580
Creation date(s), remarks.:sonntags den sechsundzwentzigisten tag brachmonats
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):62.5 x 30.0
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Sechs Siegeln hängen

Weitere Angaben

Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 1003
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:6/26/1610
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=279090
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE