C II 1, Nr. 1064 h Auszüge betreffend die Gülten der March oder des Schenkhoferamtes des Grossmünsters, 1564.06.10 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 1064 h
Title:Auszüge betreffend die Gülten der March oder des Schenkhoferamtes des Grossmünsters
Brief:1. Auszüge betreffend die Gülten, genannt die Marchgülten.
Zur March gehören auch drei Teile des Oberhasler Zehntens und der verschriebene Zehnten in Regensdorf. Die Marchgülten werden von dem Marchmeister oder Schenkhofer eingezogen; das Geld wird in 18 Teile aufgeteilt: jeder Teil beträgt gewöhnlich acht Pfund sechs Schilling fünf Haller; Kernen und Haber werden aber in 19 Teile aufgeteilt, weil dem Marchmeister zwei Teile zustehen, als einem Chorherrn und wegen seines Marchamtes oder Schenkhoferamtes. Nach Abzug des Anteils des Fraumünsteramtes beträgt jeder Teil circa drei Mütt Kernen und drei Mütt Haber. Die Früchte werden vom Marchmeister vor dem Hause genannt Sankt Christoffel verteilt und durch die Sackträger, welche dafür entlohnt werden, den Nutzniessern ins Haus gebracht.

2. Ordnung der Verteilung der March.
Zuerst zieht der Verwalter den Zehnten von Oberhasli an sich, dann wird die Quart des Konstanzer Amtes abgezogen; der Rest verbleibt dem Stift. Dazu kommen: achtzehn Mütt Kernen und acht Mütt Haber, vom Obmann aus dem Regensdorfer Amt entrichtet; sechs Viertel Kernen von der Oberhasler Zehntenscheune und etwas Kernen oder Haber aus dem Kammeramt. Darauf werden 39 Mütt Kernen, der Anteil des Fraumünsteramtes abgezogen und der Rest in 19 Teile aufgeteilt, wovon dem Marchmeister (Marchario) zwei Teile gehören.

3. Am 10. Juni 1564 hat das Stift seinen Zehnten in Regensdorf dem Rat übergeben, wofür er aus dem Amt des Obmanns Köchli achtzehn Mütt Kernen und acht Malter Haber erhielt, unter Vorbehalt des Zehntens in Dällikon (Schreibweise: Tällicken), wenn auch dieser von der Regensdorfer Zelge stamme. Zuerst bat das Stift ihm dafür die jährliche Abgabe von 39 Mütt Kernen an das Fraumünsteramt abzunehmen oder ihm jährlich zwanzig Mütt Kernen und zehn Malter Haber zu verabfolgen, gab sich aber mit dem obengenannten Quantum zufrieden.

Geschehen auf dem Rathaus vor den Rechenherren am Abend, in Anwesenheit der Chorherren: Meister H(einrich) Trüb, Meister Michel Schmid, Meister Ulrich Waser, Heinrich Huber, H. Ammiani, H. Collini, H. Lafateri, H. Wick, H. Hallleri, Junker Wilhelm Meyer, Inhaber des Kammeramtes und Arnold Seng, Inhaber des Kelleramtes.
Creation date(s):6/10/1564
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Aufzeichnungen, Heft von vier Doppelblättern
Trägermaterial:Papier

Weitere Angaben

Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 1064 h
 

Usage

End of term of protection:6/10/1584
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=277827
 

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