Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C II 1, Nr. 956 |
Title: | Ratsurteil im Rechtsstreit zwischen dem Grossmünsterstift und Konrad Moser von Altstetten um Zehnt und Eigen an einem Einfang in Altstetten, genannt Schärers Rüti |
Brief: | Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen in Sachen der Propstei zum Grossmünster gegen Konrad Moser (Schreibweise: Mosser, der Moss) von Altstetten, welchem Plässi und Galli Steyner, Gebrüder, von Altstetten, ihren Einfang, genannt Schärers Rüthi, belastet mit einem Bodenzins von dreizehn Immi Kernen in den Schenkhof in Zürich, aber als zehntenfrei, verkauft haben; dazu soll auch der Zehnten von des Hans Hotz und Hans Guldimans Wiesen und Matten, angrenzend an Schärers Rüthi, dem Inhaber des letztgenannten Gutes zukommen. Dagegen erklären der Propst und das Kapitel: die genannten Zehnten gehören, wie die anderen in der Umgebung, der Propstei, und sie fordern die Aufhebung des Kaufes. Nachdem auch die Gemeinde von Albisrieden (Rieden) sowie Hans Hotz und Hans Guldiner ihre Ansprüche betreffend den Weidgang und das Zäunen anmeldeten, wurde zu Recht erkannt: In Anbetracht dessen, dass die Anwälte der Propstei, deren Rechte an allen Zehnten in Albisrieden bewiesen haben, so soll diese, wenn Konrad Moser in drei mal vierzehn Tage keine rechtskräftigen Gegenbeweise erbringe, dabei verbleiben und der Kaufbrief als kraftlos erklärt werden, womit auch der Zehnten von des Hotz und Guldiners Wiesen auf Emnot, sofern sie in Albisrieder Bann und Mark liegen, der Propstei gehört. Ferner sollen die Gemeinden Albisrieden und Altstetten sowie Hotz und Guldiner, sofern sie auf den Bestimmungen des Weidgangs und Zäunens wegen bestehen, mit Moser zusammen daran teilhaben. Es siegeln der Bürgermeister und der Rat. |
Creation date(s): | 1/27/1552 |
Creation date(s), remarks.: | mittwuchs den sibenundzwentzigisten tag jenners |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Trägermaterial: | Pergament |
Siegel: | Das Siegel hängt |
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Weitere Angaben |
Provenienz: | Chorherrenstift Grossmünster |
Abliefernde Stelle: | Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848 |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Mikrofilm |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C II 1, Nr. 956 |
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Usage |
End of term of protection: | 1/27/1632 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=277788 |
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