C II 1, Nr. 956 Ratsurteil im Rechtsstreit zwischen dem Grossmünsterstift und Konrad Moser von Altstetten um Zehnt und Eigen an einem Einfang in Altstetten, genannt Schärers Rüti, 1552.01.27 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 956
Title:Ratsurteil im Rechtsstreit zwischen dem Grossmünsterstift und Konrad Moser von Altstetten um Zehnt und Eigen an einem Einfang in Altstetten, genannt Schärers Rüti
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen in Sachen der Propstei zum Grossmünster gegen Konrad Moser (Schreibweise: Mosser, der Moss) von Altstetten, welchem Plässi und Galli Steyner, Gebrüder, von Altstetten, ihren Einfang, genannt Schärers Rüthi, belastet mit einem Bodenzins von dreizehn Immi Kernen in den Schenkhof in Zürich, aber als zehntenfrei, verkauft haben; dazu soll auch der Zehnten von des Hans Hotz und Hans Guldimans Wiesen und Matten, angrenzend an Schärers Rüthi, dem Inhaber des letztgenannten Gutes zukommen. Dagegen erklären der Propst und das Kapitel: die genannten Zehnten gehören, wie die anderen in der Umgebung, der Propstei, und sie fordern die Aufhebung des Kaufes. Nachdem auch die Gemeinde von Albisrieden (Rieden) sowie Hans Hotz und Hans Guldiner ihre Ansprüche betreffend den Weidgang und das Zäunen anmeldeten, wurde zu Recht erkannt: In Anbetracht dessen, dass die Anwälte der Propstei, deren Rechte an allen Zehnten in Albisrieden bewiesen haben, so soll diese, wenn Konrad Moser in drei mal vierzehn Tage keine rechtskräftigen Gegenbeweise erbringe, dabei verbleiben und der Kaufbrief als kraftlos erklärt werden, womit auch der Zehnten von des Hotz und Guldiners Wiesen auf Emnot, sofern sie in Albisrieder Bann und Mark liegen, der Propstei gehört. Ferner sollen die Gemeinden Albisrieden und Altstetten sowie Hotz und Guldiner, sofern sie auf den Bestimmungen des Weidgangs und Zäunens wegen bestehen, mit Moser zusammen daran teilhaben.
Es siegeln der Bürgermeister und der Rat.
Creation date(s):1/27/1552
Creation date(s), remarks.:mittwuchs den sibenundzwentzigisten tag jenners
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Das Siegel hängt

Weitere Angaben

Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 956
 

Usage

End of term of protection:1/27/1632
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=277788
 

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