C II 1, Nr. 944 Ratsurteil in der Streitsache zwischen Propstei und Simon Gossauer bei der Spanweid wegen eines Zehntrechts, das lange nicht mehr beansprucht worden war und das auf Gütern lag, die deshalb inzwischen als zehntfrei verkauft worden waren, 1551.11.26 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 944
Title:Ratsurteil in der Streitsache zwischen Propstei und Simon Gossauer bei der Spanweid wegen eines Zehntrechts, das lange nicht mehr beansprucht worden war und das auf Gütern lag, die deshalb inzwischen als zehntfrei verkauft worden waren
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen in Sachen des Propstes und des Kapitels zum Grossmünster, gegen Simon Gossower, bei der Spannweyd sesshaft, betreffend einige Güter, genannt der Begkhamer, insgesamt zwei Mannwerch Wiese und zwei Juchart Acker, beieinander unter dem Fallenden Brunnen gelegen, angrenzend an deren von Oerlikon und an Thoman Müllers Güter, ferner an Felix Bynntzmüllers Acker, welche er fälschlicherweise als zehntenfrei verkauft hat. Dagegen erklärt Simon Gossower, dass von diesen Gütern etwa zwanzig Jahre lang kein Zehnten eingezogen wurde, so dass er sich im Rechte zu sein glaube. Es wurde entschieden, dass Gossower den Zehnten zu entrichten haben, wenn er nicht innerhalb drei mal vierzehn Tage rechtskräftige Gegenbeweise vorlege. Darauf erschienen Simon Gossower und die Mutter Toblerin zum Fallenden Brunnen, die Käuferin der fraglichen Güter, mit Kundschaft, die er zu verhören begehrte, und welche bezeugt hat, dass seit vielen Jahren davon kein Zehnten eingezogen wurde. Deshalb wurde mit Urteil zu Recht erkannt: Weil Simon Gossower genugsame Beweise erbracht habe, so hat er keinen Zehnten zu entrichten; jede Partei soll ihre Kosten selbst tragen.
Es siegeln der Bürgermeister und der Rat.
Creation date(s):11/26/1551
Creation date(s), remarks.:dornstags den sechsundzwentzigisten tag wynnmonats
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Das Sekretsiegel beschädigt
Vermerke und Zusätze:Der Betgkammer daselbst gibt keinen Zehenden (spätere Dorsualnotiz, 18. Jh.)

Weitere Angaben

Former reference codes:Nr. 3 Fallendbrunnen
Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 944
 

Usage

End of term of protection:11/26/1631
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=277787
 

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