C II 1, Nr. 950 Ratsurteil im Konflikt zwischen dem Grossmünsterstift und einigen Dorfbewohnern von Albisrieden um die dortige Zehntenpflicht, 1551.05.11 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 950
Title:Ratsurteil im Konflikt zwischen dem Grossmünsterstift und einigen Dorfbewohnern von Albisrieden um die dortige Zehntenpflicht
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen im Streit zwischen der Propstei zum Grossmünster und einigen Dorfbewohnern von Albisrieden (Rieden), nämlich: Fridli Haller, Jakob Wydler, genannt Haller, Caspar und Hennsi Lybenstein, Hans Felix Bock(s)horn, Hans Hotz, Hans zur Linden, Hennsi Haller, Konrad Wydler, genannt Haller, Hans Guldiner, Jakob Bleuler und Heini Vogels Erben, wegen ihrer Weigerung, den Zehnten von einigen Gütern in Albisrieden, insgesamt achtunddreissig Juchart Äcker und über zwanzig Mannwerch Wiesen, zu entrichten, weil diese nicht bebaut, sondern als Wiesen, Krautgarten oder Baumgärten benützt werden, und sie diese von ihren Vätern geerbt oder auch, wie Caspar Lybensteyn von Othmar Sprüngli und Hans Hotz von Blüwler, gekauft und niemals den Zehnten entrichtet haben. So meldet Fridli Haller, er habe vom verstorbenen (Hans) Denicken zwei Juchart Acker im Riederfeld als zehntenfrei erworben, worüber er einen versiegelten Brief besitze.
Dagegen erklären der Propst und der Inhaber des Kelleramtes, kraft ihres Hof- oder Dorfrodels schuldeten alle Güter in Albisrieden den kleinen und den grossen Zehnten, nur dass der kleine Zehnten oder Minut in Geld entgegengenommen werde. Wenn aber ihr Meier, dem sie den Heuzehnten zu Handen seines Amtes übergeben haben, denselben einzuziehen versäumt habe, so hebe dieser Umstand ihre Rechte nicht auf. Das Stift sei im Besitz einer verschriebenen Aufteilung der Zehnten zwischen den beiden Stiften Grossmünster und Sankt Peter aus dem Jahre 974 (richtiger 946, siehe das Urkundenbuch Zürich, Band 1, Nr. 197, S. 88-90), wonach der gesamte Zehnten von Albisrieden, von allen Gütern, Äckern oder Wiesen, dem Stift zum Grossmünster zugesprochen wurde, welche Gerechtigkeit jetzt an das Oberstift gekommen sei.
Nach einem Augenschein wird geurteilt: Die genannten von Albisrieden sollen von den betreffenden Gütern den Heu- und Emdzehnten und, falls sie sie umgenutzt haben, den gewöhnlichen Zehnten oder kleinen Zehnten verabfolgen. Die zwei Juchart Fridli Hallers, die er vom verstorbenen Denicken gekauft hat, sollen kraft seines Briefs vom Zehnten befreit bleiben.
Es siegeln der Bürgermeister und der Rat.
Creation date(s):5/11/1551
Creation date(s), remarks.:mentags, des eynlifften tag meygen
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):66.5 x 33.5 (Plica: 7.5)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:1 Siegel: Stadt Zürich, Wachs in Schüssel, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
Schlagwörter:Abgaben; Augenschein; Bauern; Landwirtschaft; Schriftlichkeit; Stift; Urteil; Zehnten

Weitere Angaben

Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Nachweis: SSRQ ZH AF I/1, IX Nr. 13, S. 155, Anm. 1
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/11, Nr. 74
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 950
 

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Related units of description:Siehe:
G I 195 (S. 260) Ratsurteil im Rechtsstreit zwischen dem Grossmünsterstift und einigen Dorfbewohnern von Albisrieden um die dortige Zehntenpflicht, 1551.05.11 (Dokument)

Siehe:
G I 2, Nr. 77 Bestätigung der Zehntbefreiung von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich für Fridli Haller für seine zwei Jucharten Reben in Albisrieden, 1551.05.11 (Dokument)

Abschrift siehe:
G I 140 (fol. 167 r-v) Ratsurteil im Konflikt zwischen dem Grossmünsterstift und einigen Dorfbewohnern von Albisrieden um die dortige Zehntenpflicht, 1551.05.11 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:5/11/1631
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=273151
 

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