Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C II 1, Nr. 924 |
Title: | Ratsurteil im Rechtsstreit zwischen dem Grossmünsterstift und den Kellern zu Oberhasli, die den dortigen Meierhof aufgeteilt haben, obwohl dieser ein Handlehen, nicht ein Erblehen des Stiftes ist |
Brief: | Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen in Sachen des Stiftes zum Grossmünster gegen Hanns, Rüdi, Hans, den älteren und Adam Keller von Oberhasli (Schreibweise: Oberhasslen) wegen der unerlaubten Aufteilung des Meierhofes in Oberhasli, eines langjährigen Handlehens der Familie Keller, auf gleiche Weise, wie sie mit den Gütern des Predigerklosters und anderen ihren Gütern verfuhren, ohne auf das Verbot ihres Obervogtes zu achten; auch haben sie ohne Erlaubnis des Striftes das alte Haus auf dem Meierhof abgerissen und ein neues aufgebaut. Dagegen vermeinten die genannten Keller, dass der Meierhof, gleichwie die Predigergüter und Kaplänegüter, die sie sonst innehaben, ihr Erblehen sei; deshalb haben sie auf eigene Kosten ein Haus darauf gebaut und die Aufteilung vollzogen. Nachdem der Bürgermeister und der Rat, in Anwesenheit ihres Amtmanns, alle Briefe, Urbare und anderes angesehen haben, erkannten sie mit Urteil zu Recht: Es ist genugsam bewiesen, dass der Meierhof in Oberhasli kein Erblehen, sondern ein Handlehen und Eigentum des Stiftes ist. Da die Keller innerhalb dreimal vierzehn Tage keine rechtskräftigen Beweise vorgelegt haben, wird das Urteil bestätigt. Es wird jedoch verfügt, dass alle Güter des Stiftes, der Prediger und der Kapläne beschrieben und abgesondert aufgeführt werden sollen, damit jede Partei genau wissen könnte, welche Gerechtigkeit ihr zustehe. Es siegelt der Bürgermeister und der Rat. |
Creation date(s): | 11/17/1547 |
Creation date(s), remarks.: | mentags den sibentzechenden tag decembris |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Trägermaterial: | Pergament |
Siegel: | Das Sekretsiegel hängt |
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Weitere Angaben |
Provenienz: | Chorherrenstift Grossmünster |
Abliefernde Stelle: | Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848 |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Mikrofilm |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C II 1, Nr. 924 |
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Related units of description |
Related units of description: | Siehe: C II 1, Nr. 931 Rudolf und Kleinhans Keller verkaufen dem Grossmünsterstift den Meierhof samt Zubehör in Oberhasli (Unterhasli), 1548.11.01 (Dokument)
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Usage |
End of term of protection: | 11/17/1627 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=270470 |
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