C II 1, Nr. 924 Ratsurteil im Rechtsstreit zwischen dem Grossmünsterstift und den Kellern zu Oberhasli, die den dortigen Meierhof aufgeteilt haben, obwohl dieser ein Handlehen, nicht ein Erblehen des Stiftes ist, 1547.11.17 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 924
Title:Ratsurteil im Rechtsstreit zwischen dem Grossmünsterstift und den Kellern zu Oberhasli, die den dortigen Meierhof aufgeteilt haben, obwohl dieser ein Handlehen, nicht ein Erblehen des Stiftes ist
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen in Sachen des Stiftes zum Grossmünster gegen Hanns, Rüdi, Hans, den älteren und Adam Keller von Oberhasli (Schreibweise: Oberhasslen) wegen der unerlaubten Aufteilung des Meierhofes in Oberhasli, eines langjährigen Handlehens der Familie Keller, auf gleiche Weise, wie sie mit den Gütern des Predigerklosters und anderen ihren Gütern verfuhren, ohne auf das Verbot ihres Obervogtes zu achten; auch haben sie ohne Erlaubnis des Striftes das alte Haus auf dem Meierhof abgerissen und ein neues aufgebaut. Dagegen vermeinten die genannten Keller, dass der Meierhof, gleichwie die Predigergüter und Kaplänegüter, die sie sonst innehaben, ihr Erblehen sei; deshalb haben sie auf eigene Kosten ein Haus darauf gebaut und die Aufteilung vollzogen. Nachdem der Bürgermeister und der Rat, in Anwesenheit ihres Amtmanns, alle Briefe, Urbare und anderes angesehen haben, erkannten sie mit Urteil zu Recht: Es ist genugsam bewiesen, dass der Meierhof in Oberhasli kein Erblehen, sondern ein Handlehen und Eigentum des Stiftes ist. Da die Keller innerhalb dreimal vierzehn Tage keine rechtskräftigen Beweise vorgelegt haben, wird das Urteil bestätigt. Es wird jedoch verfügt, dass alle Güter des Stiftes, der Prediger und der Kapläne beschrieben und abgesondert aufgeführt werden sollen, damit jede Partei genau wissen könnte, welche Gerechtigkeit ihr zustehe.
Es siegelt der Bürgermeister und der Rat.
Creation date(s):11/17/1547
Creation date(s), remarks.:mentags den sibentzechenden tag decembris
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Das Sekretsiegel hängt

Weitere Angaben

Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 924
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
C II 1, Nr. 931 Rudolf und Kleinhans Keller verkaufen dem Grossmünsterstift den Meierhof samt Zubehör in Oberhasli (Unterhasli), 1548.11.01 (Dokument)
 

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End of term of protection:11/17/1627
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=270470
 

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